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Ausgabe 17/2023
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Schutzstreifen für Radfahrer und ihre Auswirkungen

Das Ordnungsamt informiert

Schutzstreifen für Radfahrer und ihre Auswirkungen

Die Gemeinde Illingen entwickelt derzeit mit dem Planungsbüro PGV Alrutz aus Hannover ein „Radwegkonzept zu Verbesserung des Alltagradverkehrs mit touristischen Inhalten“. Mit diesem Konzept soll der Radverkehr in der Gemeinde Illingen gestärkt und sicherer gemacht werden. Dabei steht vor allem der Alltagsradverkehr im Vordergrund. Es müssen sichere Wege zu Arbeits- und Einkaufstätten sowie Schulen, Kindertagesstätten und auch Freizeitangeboten geschaffen werden.

In Uchtelfangen wuden bereits sogenannte Fahrradschutzstreifen markiert, welche einen Einfluss auf den Fahrzeugverkehr haben. Diese wurden in Absprache mit dem LfS unter Berücksichtigung der Verkehrsdichte von Pkw und Lkw angebracht werden. Das LfS plant solche Schutzstreifen auf allen, in ihrer Verantwortung, liegenden Straßen umzusetzen. Gemäß Randnummer 11 VwV-StVO ist die Anordnung eines Schutzstreifens dort zu prüfen, wo ein Radstreifen (ausschließliche Nutzung durch Radverkehr) nicht umsetzbar ist. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) empfiehlt einen Schutzstreifen unter Beachtung der Belastungsbereiche und Randbedingungen (z.B. starke Steigung, Fahrbahnbreite). Doch was bedeutet der Fahrradschutzstreifen für uns als Verkehrsteilnehmer*innen?

Ein Befahren des Schutzstreifens durch Nicht-Fahrräder ist nur im Bedarfsfall erlaubt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden (Anlage 3 Abschnitt 8 lfd. Nr. 22 Satz 2 StVO).

Auf dem Schutzstreifen gilt ein Halte- und Parkverbot:

Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV (Anlage 3, Abschnitt 8 lfd. Nr. 22 Satz 3 StVO).

Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn:

Die Fahrradschutzstreifen werden mit unterbrochenen Linien am rechten Fahrbahnrand auf der Fahrbahn angebracht. Dazu kommt in regelmäßigen Abständen ein Fahrradsymbol. Aufgrund der Straßenbreite der Hauptstraßen in der Gemeinde Illingen kann die Markierung nur einseitig unter dem Wegfall des Mittelstreifens erfolgen. Bevorzugt werden sollte eine Markierung bergaufführend, da der Radverkehr, besonders an diesen Streckenabschnitten, einen Schutz benötigt.

Beim Überholvorgang ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50m einzuhalten:

Der Radverkehr darf nur überholt werden, wenn dies gefahrlos möglich und der Mindestabstand von 1,50m (§ 5 Absatz 4 StVO) gewährleistet ist. Ist dies nicht der Fall, so muss sich hinter dem Radverkehr eingeordnet werden, bis ein sicherer Überholvorgang möglich ist.

Fragen zum „Radwegekonzept zu Verbesserung des Alltagsradverkehrs mit touristischen Inhalten“ beantworten wir gern, dazu jede Menge praktischer Tipps im sicheren Umgang mit dem Rad und Führen im täglichen Straßenverkehr. Wenden Sie sich an Thomas Dittke (06825/409 257).