Titel Logo
Illinger Seiten
Ausgabe 17/2024
>> amtliche bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark am Galgenberg“ der Gemeinde Illingen hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Bekanntmachung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark am Galgenberg“ der Gemeinde Illingen

hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Gemeinde Illingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2024 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei modernen und energieeffizienten Mehrfamilienhäusern zu schaffen.

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Illingen stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans ist daher nachgekommen.

Das Plangebiet liegt in einem südlichen Teilbereich der Gemeinde Illingen an der Galgenbergstraße. Die ca. 0,28 ha große Fläche in der Gemarkung Illingen Flur 19 umfasst die Flurstücke 7/7, 7/8 und einen Teilbereich von 7/9. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Vorgaben des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist vorgesehen den o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

In seiner Sitzung am 27. März 2024 hat der Rat der Gemeinde Illingen den Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark am Galgenberg“ im Zeitraum

vom 06. Mai 2024 bis 10. Juni 2024

auf der Homepage der Gemeinde Illingen unter

https://www.illingen.de/rathaus-und-service/ausschreibungen-auslegungen/

eingesehen werden können.

Die Planunterlagen des können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden:

https://www.uvp-verbund.de/portal/

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an gemeinde@illingen.de oder fachbereich3@illingen.de vorgebracht werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer Planauslage öffentlich ausgelegen und können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Illingen, eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Illingen, den 17.April 2024
gez. Hans Dieter Schwarz
Beigeordneter