Zu der am Dienstag den 05. Mai 2025 um 18.00 Uhr, im Reservistenheim Stennweiler, Waldstraße (hinter Sportheim/Sportplatz Stennweiler) stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft Stennweiler werden die Mitglieder hiermit gemäß § 8 der Satzung eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Anträge zur Tagesordnung |
| 3. | Jahresrechnung 2024 |
| 4. | Jahresrechnung 2025 |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstehers für die Jagdjahre 2024 und 2025 |
| 6. | Verwendung des Jagdpachtertrages |
| 7. | Haushaltsplan für das Jagdjahr 2025 |
| 8. | Haushaltsplan für das Jagdjahr 2026 |
| 9. | Verschiedenes |
Hinweis:
Gemäß § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schiffweiler hat jeder Jagdgenosse eine Stimme. Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Schiffweiler, durch seinen Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerin oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen werden entweder durch die gesetzlich zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigten Person vertreten. Durch eine Person dürfen höchstens fünf Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist in allen Fällen (auch bei Ehepartnern/Ehepartnerinnen) durch schriftliche Vollmacht zu belegen.
Jeder Jagdgenosse muss sich bei der Teilnahme an der Versammlung durch Vorlage von Personaldokumenten ausweisen
Um eine zeitliche Verzögerung der Versammlung zu vermeiden, sind Vollmachten für eine Vertretung bis spätestens 3 Tage vor der Versammlung im Rathaus Schiffweiler, Zimmer 210, einzureichen bzw. telefonisch unter der Nr. 06821/67856 anzukündigen.