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Ausgabe 18/2023
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Die Gemeindekasse informiert

Die Gemeindekasse Illingen informiert

Fälligkeit von Steuern und Abgaben

Die Gemeindekasse Illingen weist darauf hin, dass am 15. Mai 2023 die 2. Rate 2023 für folgende Steuern und Abgaben fällig wird:

- Grundsteuer

- Hundesteuer

- Landwirtschaftskammerbeiträge

- Gewerbesteuer

Alle Steuer- und Abgabenpflichtigen werden hiermit erinnert, die Zahlung der fälligen Rate vorzunehmen.

Nach Ablauf dieser Frist ergeht für die dann noch säumigen Pflichtigen eine persönliche Mahnung, wodurch zusätzliche Kosten (Säumniszuschläge, Mahngebühren und Portogebühren pp.) entstehen.

Sollten Sie übersehen haben, dass die Rate vom 15.Februar 2022 ihrerseits noch nicht beglichen ist, ist diese spätestens in einer Summe mit der 2. Rate zu begleichen.

Diese Aufforderung gilt selbstverständlich nicht für die Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Illingen ein SEPA Lastschriftmandat erteilt haben.

Sollte auf ihrem Steuerbescheid ein Guthaben ausgewiesen sein, wird das Guthaben mit den neuen Forderungen verrechnet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

06825 409 -194/ -197 /-201