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Ausgabe 19/2025
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Amtliche bekanntmachungen

Bebauungsplan zum „Neubau Aldi-Filiale Hosterhof“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Wustweiler

Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat Illingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. April 2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Aldi-Filiale Hosterhof“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.

In der Gemeinde Illingen soll die bestehende Aldi-Filiale in der Illinger Straße erneuert werden. Die Erneuerung des bestehenden Lebensmitteldiscounters erfolgt durch den Abriss des bestehenden Gebäudes und anschließender Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle. Die Verkaufsfläche soll dabei um rund 280 qm auf 1.100 qm ergänzt werden, um den aktuellen Markt- und Wettbewerbsanforderungen zu entsprechen. Der Bebauungsplan wird für das Gelände der bestehenden Aldi-Filiale in der Illinger Straße (L 112) aufgestellt, inklusive dem Bestandsgebäude mit Bäckerei-Verkaufsstelle und Kiosk. In Richtung Norden und Süden wird das Plangebiet durch bestehende Wohnbebauung mit privaten Frei- und Grünflächen eingegrenzt. Westlich des Plangebietes schließt die freie Landschaft an.

An der Erschließung der Fläche werden keine Änderungen vorgenommen. Die erforderlichen Stellplätze für den ruhenden Verkehr können weiterhin vollständig auf dem Grundstück vorgehalten werden. Die vorhandene Bäckerei sowie der Kiosk werden im Bestand gesichert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8.400 m2. Der Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Aldi-Filiale Hosterhof“ aus dem Jahr 2013.

Eine Auswirkungsanalyse zur Bewertung des Vorhabens wurde von der Isoplan-Marktforschung Dr. Schreiber und Kollegen Gbr erstellt. Gemäß der Analyse wird das Vorhaben aus einzelhandelsgutachterlicher Sicht als verträglich eingestuft. Das Gutachten ist im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit einsehbar.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als gemischte Baufläche und Fläche für Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in gleicher Sitzung am 10. April 2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Neubau Aldi-Filiale Hosterhof“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und der kumulierten Auswirkungsanalyse, in der Zeit vom 09. Mai 2025 bis einschließlich 10. Juni 2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.illingen.de, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer Nr. 214, während der allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten des Rathauses) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse fb3@illingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Illingen, 30. April 2025
gez. Andreas Hübgen
Bürgermeister