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Ausgabe 19/2026
>> Leben in Illingen
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Freie Natur

Richtiges Verhalten in der freien Natur

Verantwortliches Verhalten in der freien Landschaft

Dank der Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Illingen finden sich jetzt an vielen Ortsausgängen auf den Feldwegen gelbe Sprühpunkte. Diese weisen darauf hin, dass während der Brut- und Setzzeit zum Schutz der Wildtiere (1. März bis 30. September) in der freien Landschaft eine einfache Regel gilt: Hunde bitte an der Leine führen und Wiesen nicht betreten (siehe auch Artikel in den Illinger Seiten vom 8.4.26).

 

Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Nutzflächen wie Wiesen und Äcker im Privateigentum. Entgegen weit verbreiteter Meinung besteht kein Recht des Hundebesitzers, dass sowohl der Besitzer als auch der Hund diese Flächen zu Freizeitzwecken betreten dürfen. Es bedarf hierfür der Zustimmung des Landwirtes Das Ausführen der Hunde ist daher grundsätzlich in der freien Landschaft nur auf Straßen und Wegen gestattet.

Hundebesitzer, die zulassen, dass Vierbeiner ihr Geschäft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichten, nehmen bewusst in Kauf, dass verunreinigtes Futter von Feldern und Wiesen bei Rindern zu Verkalbungen und Totgeburten führen kann. Diese werden ausgelöst durch den Erreger Neospora caninum im Hundekot. Überlebt das Kalb, trägt es selbst den Parasiten in sich und kann diesen weitergeben. Da der Parasit die Kuh ein Leben lang begleitet, setzt sich dieser Kreislauf immerzu fort. Der Parasit schwächt außerdem dauerhaft die Milchleistung der Kuh.

Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass immer mehr Hundehalter Verantwortung übernehmen für die Wildtiere, aber auch die Tiere in der Landwirtschaft, ihre Hunde anleinen und auch die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß beseitigen.