Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung durch 4. Nachtrag beschlossen.
Hintergrund der Änderung ist die Anpassung der Gebühren an den heutigen Stand. Außerdem sind im aktuellen Verzeichnis Gebühren für gewisse Tätigkeiten aufgeführt, die in der heutigen Praxis, vor allem aufgrund der Digitalisierung, kaum noch vorkommen und somit gestrichen werden können. Zudem wurden fehlende Tatbestände ergänzt.
Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen (Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. S. 1296), sowie der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. S. 534), wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 16. Dezember 2022 folgende Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
Das Gebührenverzeichnis gem. § 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen vom 27. November 1991 wird gemäß der beigefügten Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Die Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Gemeinde Illingen
Friedhofsverwaltung
| 1. | Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmälern und –tafeln sowie Umfassungen | € 45,00 |
| 2. | Genehmigung zur Ausübung gewerbsmäßiger Arbeiten auf den Friedhöfen | |
| Einzelerlaubnis | € 25,00 | |
| Jahreserlaubnis | € 100,00 | |
| Standesamt | ||
| 3. | Anfertigung von Abzügen aus dem Archiv der Personenstandsbücher (Sterbe-, Heirats- und Geburtsbücher) | € 8,00 |
| 4. | Anfertigung von beglaubigten Abzügen aus dem Archiv der Personenstandsbücher (Sterbe-, Heirats- und Geburtsbücher) | € 11,00 |
| Bauverwaltung und Liegenschaftsamt | ||
| 5. | Ausstellung von Bescheinigungen über die Zahlung von Erschließungsbeiträgen und einmalige Kanalanschlussgebühren zur Vorlage bei Darlehensgebern | € 15,00 |
| 6. | Erteilung von Löschungsbewilligungen, soweit kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung besteht und sie im Interesse des Antragstellers erfolgt | € 20,00 |
| 7. | Erteilung einer Vorrangseinräumung | € 20,00 |
| 8. | Erklärung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes | € 15,00 |
| 9. | Bereitstellung von digitalen Bauakten | € 20,00 |