Unsere heimischen Wildtiere sind insbesondere während der Fortpflanzungs- und Brutzeit, die überwiegend in die Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni fällt, besonders empfindlich. Frisch geborene Rehkitze oder Junghasen beispielsweise haben gegenüber einem frei laufenden Hund in der Regel das Nachsehen, auch wenn dieser „nur spielen“ möchte.
Das saarländische Jagdgesetz schreibt in § 33 Absatz 2 vor, dass es verboten ist, in dieser Zeit Hunde in einem Jagdbezirk nicht angeleint laufen zu lassen. Fast der gesamte Außenbereich der Gemeinde Illingen zählt zu einem Jagdbezirk.
Eine Ausnahme für das Anleinen besteht, wenn Hunde zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen. Dieses „zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen“ trifft regelmäßig jedoch nur auf speziell ausgebildete Vierbeiner, nicht jedoch auf den gut erzogenen Haushund zu. Gebrauchshunde wie Hirten-, Jagd- und Blindenhunde sind vom Leinenzwang ausgenommen.
Das freie Betreten auch von nicht eingezäuntem Grünland im Außenbereich ist grundsätzlich ganzjährig nicht gestattet. Das Problem sind nicht die bunten Hundespielzeuge, die dann und wann in ihre Bestandteile zerlegt in den dort gepressten Heuballen vorgefunden werden, sondern viel mehr der Hundekot, der das Tierfutter verunreinigt und beispielsweise bei Rindern und Pferden schwere Krankheiten verursachen kann.
Bitte führen Sie Ihre Hunde an der Leine, damit unsere Wildtiere ungestört leben und ihren Nachwuchs großziehen können.