Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in Bundesrecht in §§ 47a – 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. den bestehenden Lärmaktionsplan zu überarbeiten und fortzuschreiben. Mit den Lärmaktionsplänen sollen Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, mit denen systematisch die Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung gemindert werden kann.
Die saarlandweite Lärmkartierung zur 4. Runde Lärmaktionsplanung erfolgte 2022. Hierbei wurde erstmals ein europaweites Berechnungsverfahren angewandt, so dass eine Neukartierung des Hauptstraßennetzes erforderlich war. Aufgrund des geänderten Berechnungsverfahrens sind die Ergebnisse aus 2022 nicht mit den vorherigen Lärmaktionsplänen vergleichbar.
Aus der Kartierung 2022 hat sich eine Lärmbelastung an folgenden Straßen ergeben:
| A1 | 5.100m | Gemeindegrenze Nord bis Ausfahrt Illingen (L141), Ausfahrt Illingen (L141) bis Kreuz Saarbrücken, Kreuz Saarbrücken bis Gemeindegrenze Süd |
| A8 | 550m | Kreuz Saarbrücken bis Gemeindegrenze Süd |
| L112 | 730m | Hauptstraße in Illingen, Provinzialstraße in Illingen |
| L141 | 6.300m | Saarbrücker Straße in Uchtelfangen, Brückenfeld in Wustweiler, Provinzialstraße in Hüttigweiler, In der Au in Hirzweiler/Welschbach |
Die Gemeinde Illingen hat dementsprechend den Lärmaktionsplan der 3. Stufe überarbeitet. Gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen und deren Mitwirkung zu ermöglichen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt daher in der Zeit vom 17.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024 bei der Gemeindeverwaltung Illingen, Hauptstr. 84, Haus Ritter, 1. Obergeschoss, Fachbereich 5 während den allgemeinen Dienststundenzu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sie können die Lärmaktionsplanung auch online einsehen unter: https://www.illingen.de
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ausführliche Informationen zum Thema „Lärmkartierung“ erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: