Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25. April 2024 beschlossen, einen 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Illingen über die Erhebung von Gebühren als Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Illingen zu erlassen.
Die neue Satzung gebe ich nachstehend öffentlich bekannt.
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
§ 1
(1) Das auf Grundlage von § 4 Abs. 2 festgesetzte Kostenverzeichnis wird wie folgt geändert:
Die unter I. Nr. 2 festgelegten Personalkosten für Einsatzkräfte bei Brandsicherheitswachen werden auf 13,00 € je Stunde/Person für Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen und auf 17,00 € je Stunde/Person für Veranstaltungen von gewerblich Tätigen festgesetzt.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.