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Ausgabe 21/2024
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1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Illingen über die Erhebung von Gebühren als Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Illingen

Bekanntmachung

Erlass eines 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Illingen über die Erhebung von Gebühren als Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Illingen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25. April 2024 beschlossen, einen 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Illingen über die Erhebung von Gebühren als Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Illingen zu erlassen.

Die neue Satzung gebe ich nachstehend öffentlich bekannt.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Illingen, den 17. Mai 2024
Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen

1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Illingen über die Erhebung von Gebühren als Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Illingen

§ 1

(1) Das auf Grundlage von § 4 Abs. 2 festgesetzte Kostenverzeichnis wird wie folgt geändert:

Die unter I. Nr. 2 festgelegten Personalkosten für Einsatzkräfte bei Brandsicherheitswachen werden auf 13,00 € je Stunde/Person für Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen und auf 17,00 € je Stunde/Person für Veranstaltungen von gewerblich Tätigen festgesetzt.

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Illingen, den 17. Mai 2024
Gez. Andreas Hübgen
Bürgermeister