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Ausgabe 21/2025
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Entgeltordnung für die Bäder des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes

Bekanntmachung

Neuerlass der Entgeltordnung für die Bäder des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 eine neue Entgeltordnung für die Bäder des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen beschlossen. Diese tritt mit Beginn der Freibadsaison 2025 in Kraft. Die alte Entgeltordnung vom 19. Mai 2022 tritt außer Kraft.

Die neue Entgeltordnung gebe ich nachstehend öffentlich bekannt.

Illingen, den 06. Mai 2025
Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen

Entgeltordnung für die Bäder des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes

der Gemeinde Illingen

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 20.03.2025 wird gemäß § 35 KSVG folgende Entgeltordnung festgesetzt:

§ 1

Für die Benutzung der Bäder des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen sowie deren Einrichtungen werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.

Folgende Entgelte werden festgesetzt:

A) Erwachsene

Einzelkarte —  4,50 €

Mehrfachkarten:

10er Karte —  40,00 €

25er Karte —  90,00 €

50er Karte  — 170,00 €

Saisonkarte (nur Freibad), nicht übertragbar  — 100,00 €

B) Jugendliche (16 bis einschl. 17 Jahre)

Studenten

Schwerbehinderte (ab 50%)

jeweils mit gültigem Ausweis

Einzelkarte —  4,00 €

Mehrfachkarten:

10er Karte —  35,00 €

25er Karte  — 78,00 €

50er Karte —  147,00 €

Saisonkarte (nur Freibad), nicht übertragbar  — 90,00 €

C) Kinder und Jugendliche (6 bis einschl. 15 Jahre)

Einzelkarte —  2,80 €

Mehrfachkarten:

10er Karte —  25,00 €

25er Karte —  55,00 €

50er Karte  — 100,00 €

Saisonkarte (nur Freibad) nicht übertragbar —  70,00 €

Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt.

D) Schulklassen während der Schulzeit unter Leitung einer Lehrperson

a) Grundschulen der Gemeinde Illingen

- je Schüler/in - Entgelt wird vom Sachkostenträger

- Gemeinde Illingen - übernommen —  2,30 €

b) andere Schulen - je Schüler/in - —  3,00€

E) Entgelte ausschließlich Hallenbad

Schwimmunterricht für 10 Übungsstunden:

a) Kinder und Jugendliche (6 bis einschl. 15 Jahre)  — 55,00 €

b) Jugendliche (16 bis einschl. 17 Jahre) —  65,00 €

c) Erwachsene —  80,00 €

c) Baby-Schwimmkurs —  70,00 €

(Mutter oder Vater mit Kind bis max.18 Monate)

Für Vereine:

Schwimmhallenmiete für 1 Stunde —  45,00 €

Schwimmhallenmiete nur Lehrschwimmbecken für 1 Stunde —  25,00 €

Miete je Bahn für 1 Stunde  — 10,00 €

Verlustgebühren

Schlüssel —  10,00 €

In den Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Illinger Freizeitkarte

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Illingen, sowie Gewerbetreibende mit Sitz in der Gemeinde Illingen, erhalten nach Vorlage eines entsprechenden amtlichen Nachweises die Illinger Freizeitkarte für einen ermäßigten Eintritt in die Bäder.

Hier gelten folgende Entgelte:

F) Erwachsene

Einzelkarte  — 3,50 €

Mehrfachkarten:

10er Karte —  30,00 €

25er Karte —  70,00 €

50er Karte  — 122,50 €

Saisonkarte (nur Freibad), nicht übertragbar  — 80,00 €

G) Jugendliche (16 bis einschl. 17 Jahre)

Studenten

Schwerbehinderte (ab 50%)

jeweils mit gültigem Ausweis

Einzelkarte  — 3,00 €

Mehrfachkarten:

10er Karte —  25,00 €

25er Karte  — 60,00 €

50er Karte  — 105,00 €

Saisonkarte (nur Freibad), nicht übertragbar  — 60,00 €

H) Kinder und Jugendliche (6 bis einschl. 15 Jahre)

Einzelkarte —  2,30 €

Mehrfachkarten:

10er Karte —  20,00 €

25er Karte —  40,00 €

50er Karte  — 70,00 €

Saisonkarte (nur Freibad) nicht übertragbar —  45,00 €

Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt.

In den Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Mehrfachkarten sind nur für Berechtigte innerhalb der Gemeinde Illingen übertragbar.

Inhabern einer gültigen Familienkarte der Gemeinde Illingen wird eine Ermäßigung von 30% auf alle Eintrittsgelder gewährt. Centbeträge werden auf volle 10cent gerundet.

§ 2

Wird das Hallenbad einem Verein bzw. einer Institution zur Nutzung überlassen, so ist dieser Verein/diese Institution Schuldner der Entgelte.

§ 3

Benötigen Schwerbehinderte laut Ausweis eine Begleitperson, so ist für diese Begleitperson der Eintritt frei.

§ 4

Diese Entgeltordnung tritt mit Eröffnung der Freibadsaison 2025 in Kraft. Die Entgeltordnung für die Illinger Bäder vom 19.05.2022 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Illingen, den 06.05.2025
Der Werkleiter
Gez. Andreas Hübgen
(Bürgermeister)