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Ausgabe 23/2025
>> Leben in Illingen
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Informationen des Senioren-Sicherheits-Beraters

Der Senioren-Sicherheits-Berater informiert

Gefahren an der Haustür - So bleiben Sie sicher

Reimund Detambel

Tel.: 06825-4049071

Ein häufiger Ort für Straftaten bei Seniorinnen und Senioren ist die Wohnung. Straftäter versuchen mit unterschiedlichen Methoden, sich Zugang zu Häusern und Wohnungen zu verschaffen. Mal geben die Täter vor, in einer Notlage zu sein (z.B. Durst, Hunger, Toilettenbesuch), etwas günstig verkaufen zu können (z.B. Teppiche, Lederwaren, Bücher, Schmuck) oder eine Dienstleistung erbringen zu müssen (z.B. Ablesen von Zählerständen, Überprüfen von technischen Geräten, Störungsbeseitigung). Auch treten Täter immer wieder als angebliche Polizeibeamte (auch in Dienstkleidung!) auf, um ungehindert eingelassen zu werden. Sie setzen einerseits auf (vorgetäuschte) Autorität, zum anderen wird „ein gutes Geschäft“ vorgegaukelt, oder -besonders schändlich- es wird die Hilfsbereitschaft der Opfer ausgenutzt.

In letzter Zeit haben angebliche Mitarbeiter des Energieversorgers „SaarLorLux“ versucht, unter einem Vorwand persönliche Daten zu erfragen oder Kunden zum Abschluss beziehungsweise zur Änderung von Energielieferverträgen zu bewegen. Einige Kunden seien dazu aufgefordert worden, alte Rechnungen per WhatsApp an eine Handynummer zu senden. Zur Legitimation wurden den Hausbewohnern gefälschte Ausweise vorgelegt.

So schützen Sie sich vor Betrügereien an der Haustür:

  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung, auch nicht, wenn diese eine Notlage behaupten. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet einzulassen. Auch vorgebliche Notlagen lassen sich oft ohne Betreten der Wohnung lösen.
  • Auch Polizeibeamte haben nur sehr eingeschränkt das Recht, unaufgefordert Ihre Wohnung zu betreten. Lassen Sie sich vorher den Dienstausweis zeigen und rufen Sie die Polizeidienststelle an, die den Beamten angeblich geschickt hat. Entnehmen Sie dazu die Telefonnummer aus eigenen Unterlagen.
  • Haustürgeschäfte: Kaufen Sie möglichst keine Waren von reisenden Händlern, schließen Sie keine Zeitungsabonnements ab, beauftragen Sie keine reisenden Handwerker mit Reparaturen. Sie haben zwar in solchen Fällen ein gesetzliches Recht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, dieses Recht wird aber von Kriminellen oft unterlaufen oder die Täter sind gar nicht mehr greifbar und Ihr Geld ist weg.
  • Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen genau an, z.B. durch einen Türspion oder ein Fenster. Benutzen Sie eine Gegensprechanlage, wenn vorhanden. Überlegen Sie, ob die Installation einer Überwachungskamera möglich ist.
  • Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre. Ist keine Sperre vorhanden, öffnen Sie nicht, sondern sprechen Sie durch die geschlossene Tür.
  • Beachten Sie, dass sich Service-Mitarbeiter zum Ablesen von Zählerständen o.ä. in der Regel vorher schriftlich ankündigen. Lassen Sie sich auch hier den Ausweis zeigen. Sollte jemand Vorhandensein und Funktion von Rauchmeldern kontrollieren wollen, denken Sie daran, dass es bezüglich einer solchen Kontrolle bisher keine gesetzliche Regelung gibt.
  • Sind Sie allein, dann bitten Sie z.B. einen Nachbarn hinzu oder bestellen Sie den Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Vereinbaren Sie mit Nachbarn, dass Sie sich gegenseitig beistehen, wenn Unbekannte an der Tür klingeln. Halten Sie dazu die Telefonnummern Ihrer Nachbarn immer griffbereit.
  • Nehmen Sie von angeblichen Paketdiensten keine kostenpflichtigen Pakete für Nachbarn an, es sei denn, der Nachbar hätte dies vorher mit Ihnen explizit vereinbart.
  • Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch: Sprechen Sie laut mit ihnen oder rufen Sie um Hilfe.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen eine Person und/oder die Art und Weise der Kontaktaufnahme verdächtig vorkommen.

Alles Gute, bleiben Sie sicher!