Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 25.4.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit — 2024
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 34.128.880 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 36.997.689 €
dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -2.868.809 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.203.630 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.947.389 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — -3.743.759 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 5.486.375 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 630.055 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 4.856.32 €
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 3.743.759 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 1.910.000 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 45.000.000 €
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt aufDie Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 2.868.809 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe –Grundsteuer A- — 326 v.H.
b) für Grundstücke –Grundsteuer B — 420 v.H.
2. Gewerbesteuer — 445 v.H.
Es gilt der vom Gemeinderat am 25.4.2024 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach den §§ 82 a Abs. 2 Satz 5, 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahr 2024 erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Illingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und gem. § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
1. den Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von — 1.910.000,-- €
2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von — 3.743.759,-- €
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12. Juni 2024 bis einschließlich 20. Juni 2024 im Rathaus Illingen, Zimmer 309, während der Dienststunden öffentlich aus.