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Ausgabe 24/2024
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1. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 25.4.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit —  2024

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  34.128.880 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  36.997.689 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  -2.868.809 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.203.630 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 5.947.389 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  -3.743.759 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  5.486.375 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  630.055 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  4.856.32 €

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf —  3.743.759 €

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  — 1.910.000 €

§4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  45.000.000 €

§5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt aufDie Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  — 2.868.809 €

§6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe –Grundsteuer A-  —  326 v.H.

b) für Grundstücke –Grundsteuer B  —  420 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  445 v.H.

§7

Es gilt der vom Gemeinderat am 25.4.2024 beschlossene Stellenplan.

Illingen, den 26.04.2024
Der Bürgermeister
Andreas Hübgen

2. Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach den §§ 82 a Abs. 2 Satz 5, 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahr 2024 erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Illingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und gem. § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)

1. den Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von  — 1.910.000,-- €

2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von  — 3.743.759,-- €

St. Ingbert, den 29.05.2024
Im Auftrag
Birgit Heib

3. Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12. Juni 2024 bis einschließlich 20. Juni 2024 im Rathaus Illingen, Zimmer 309, während der Dienststunden öffentlich aus.

Illingen, den 10.06.2024
Der Bürgermeister
Andreas Hübgen