Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen zum 31.12.2024 festgestellt und dem Werkleiter und den vertretenden Beigeordneten Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 wird wie folgt festgestellt:
| In der Gewinn- und Verlustrechnung | |
| Jahresverlust | 2.458.764,40 € |
| In der Bilanz zum 31.12.2024 | |
| In der Aktiva auf | 11.857.892,89 € |
| In der Passiva auf | 11.857.892,89 € |
Der Jahresverlust des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen in Höhe von 2.458.764,40 € wird auf der Grundlage der Bestimmungen des § 8 Abs. 3, 6 und 8 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den zahlungswirksamen Teil in Höhe von 2.194.059,13 € durch den Haushalt der Gemeinde Illingen ausgeglichen. Der daraus resultierende zahlungsunwirksame Verlust in Höhe von 264.705,27 € wird durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Atax Treuhand GmbH ergab folgenden Prüfungsvermerk:
| „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse | |
| ▪ | entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19 ff. der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
| ▪ | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebes zutreffend dar.“ |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
In den Bericht des Jahresabschlusses 2024 kann vom 10.06.2026 bis einschließlich 18.06.2026 in den Räumen des Rathauses der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer 302 während der Dienststunden Einsicht genommen werden.