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Ausgabe 25/2023
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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Da der derzeitige Stelleninhaber zum 31. August 2023 in den Ruhestand tritt, ist die Stelle

der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Illingen

neu zu besetzen.

Zur Gemeinde Illingen gehören sechs Ortsteile mit ca. 16.500 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Amtszeit dauert gem. § 31 Abs. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) bis zum 30. September 2029. Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 2. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Gemeinderates möglich. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt.

Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Illingen am Sonntag, dem 24. September 2023, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 08. Oktober 2023, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.

Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG) erforderlich.

Der Gemeindewahlleiter hat zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Illingen (Illinger Seiten) aufgefordert.

Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis spätestens 20. Juli 2023, 18.00 Uhr (letzte Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen), an die Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, oder per Mail an personalservice@illingen.de zu richten.

Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Bewerberinnen und Bewerber sowie aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate und ein evtl. Nachweis über eine Schwerbehinderung erfasst werden. Diese Daten werden ausschließlich für die ausgeschriebene Stelle verwendet und nur an die im Verfahren beteiligten innerbetrieblichen Stellen und kommunalen Fachgremien weitergeleitet.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt der Gemeinde unter Rufnummer 06825/409130.

Illingen, den 15. Juni 2023

Der Bürgermeister

In Vertretung

Hans Peter Metzinger

Erster Beigeordneter