Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204) hat der Gemeinderat am 20.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 wird festgesetzt:
im Ergebnishaushalt mit
| 2023 | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 31.840.123 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 36.261.819 € |
| dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -4.421.696 € |
im Finanzhaushalt mit
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.560.972 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.003.412 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -1.442.440 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.776.181 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 703.338 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.072.843 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 1.442.440 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 45.000.000 € |
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 4.421.696 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe -Grundsteuer A- | 326 v.H. |
| b) für Grundstücke -Grundsteuer B- | 420 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 445 v.H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 20.04.2023 beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach den §§ 82 a Abs. 2 Satz 5, 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 8 der Haushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahre 2023 erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023der Gemeinde Illingen genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2023 in Höhe von 1.442.440 €
3. Offenlegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28. Juni 2023 bis einschließlich 06. Juli 2023 im Rathaus Illingen, Zimmer 309, während der Dienststunden öffentlich aus.