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Ausgabe 26/2023
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Bekanntmachung

Haushaltssatzung 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsblatt I S. 204) hat der Gemeinderat am 20.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 wird festgesetzt:

im Ergebnishaushalt mit

2023

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

31.840.123 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

36.261.819 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-4.421.696 €

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.560.972 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.003.412 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-1.442.440 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.776.181 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

703.338 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

4.072.843 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

1.442.440 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur

Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

45.000.000 €

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

4.421.696 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe

-Grundsteuer A-

326 v.H.

b) für Grundstücke

-Grundsteuer B-

420 v.H.

2. Gewerbesteuer

445 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 20.04.2023 beschlossene Stellenplan.

Illingen, den 20.04.2023
Der Bürgermeister
gez. Dr. Armin König

2. Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach den §§ 82 a Abs. 2 Satz 5, 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 8 der Haushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahre 2023 erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023der Gemeinde Illingen genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2023 in Höhe von 1.442.440

St. Ingbert, den 14.06.2023
Im Auftrag
Thomas Frey

3. Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28. Juni 2023 bis einschließlich 06. Juli 2023 im Rathaus Illingen, Zimmer 309, während der Dienststunden öffentlich aus.

Illingen, den 21.06.2023
Der Bürgermeister
gez. Dr. Armin. König