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Ausgabe 26/2023
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Bekanntmachung Jahresabschluss 2021 FHB

Bekanntmachung

Jahresabschluss 2021 des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen zum 31.12.2021 festgestellt und dem Werkleiter und den vertretenden Beigeordneten Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 wird wie folgt festgestellt:

In der Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresverlust

2.107.911,74 €

In der Bilanz zum 31.12.2021

In der Aktiva auf

13.015.152,87 €

In der Passiva auf

13.015.152,87 €

Der Jahresverlust des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen in Höhe von 2.107.911,74 € wird auf der Grundlage der Bestimmungen des § 8 Abs. 3, 6 und 8 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den zahlungswirksamen Teil in Höhe von 1.741.300,70 € durch den Haushalt der Gemeinde Illingen ausgeglichen. Der daraus resultierende zahlungs-unwirksame Verlust in Höhe von 366.611,04 € wird durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH ergab folgenden Prüfungsvermerk:

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

▪ entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der §§ 19ff. der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes (EigVO) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 23 der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebes zutreffend dar.“

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen

gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Saarbrücken, den 24.02.2023
Richard Boßlet Roman Woll
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

In den Bericht des Jahresabschlusses 2021 kann vom 28. 06.2023 bis einschließlich 06. 07.2023 in den Räumen des Rathauses der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer 302 während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Illingen, den 21.06.2023
Der Werkleiter
Dr. Armin König
(Bürgermeister)