1. Satzung
Gem. § 108 ff, Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Amtsbl.I.S.776) in Verbindung mit § 12 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29. November 2010 (Amtsbl. S. 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl.I.S.792) hat der Gemeinderat der Gemeinde Illingen für den Regiebetrieb Feuerwehr Illingen am 20.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt:
2. Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt hat vom Wirtschaftsplan 2023 Kenntnis genommen. Gegen die Ausführung bestehen keine Bedenken. Die Genehmigung für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2023 des „Regiebetriebes Feuerwehr der Gemeinde Illingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungs-gesetztes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
7.103.500,-- €
3. Offenlegung
Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 28.Juni 2023 bis einschließlich 06. Juli 2023 im Rathaus Illingen, Zimmer 302, während der Dienststunden öffentlich aus.