1. Satzung
Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung vom 29.11.2010 (Amtsbl. S. 1426) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl. I.S.792) und der Satzung des Eigenbetriebes „Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen“ hat der Gemeinderat für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb am 20.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
2. Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt hat vom Wirtschaftsplan 2023 Kenntnis genommen. Gegen die Ausführung bestehen keine Bedenken. Die Genehmigung für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des „Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunal-selbstverwaltungsgesetztes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
112.415,-- €
3. Offenlegung
Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 28.Juni 2023 bis einschließlich 06.Juli 2023 im Rathaus Illingen, Zimmer 302, während der Dienststunden öffentlich aus.