Titel Logo
Illinger Seiten
Ausgabe 26/2023
>> amtliche bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Wirtschaftsplan FHB

Bekanntmachung

Wirtschaftsplan des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen für das Wirtschaftsjahr 2023

1. Satzung

Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung vom 29.11.2010 (Amtsbl. S. 1426) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl. I.S.792) und der Satzung des Eigenbetriebes „Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen“ hat der Gemeinderat für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb am 20.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

2. Genehmigung

Das Landesverwaltungsamt hat vom Wirtschaftsplan 2023 Kenntnis genommen. Gegen die Ausführung bestehen keine Bedenken. Die Genehmigung für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des „Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunal-selbstverwaltungsgesetztes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

112.415,-- €

St. Ingbert, 14.06.2023
Im Auftrag
Birgit Heib

3. Offenlegung

Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 28.Juni 2023 bis einschließlich 06.Juli 2023 im Rathaus Illingen, Zimmer 302, während der Dienststunden öffentlich aus.

Illingen, den 21.06.2023
Der Werkleiter
Dr. Armin König
(Bürgermeister)