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Ausgabe 26/2025
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026

Wirtschaftsplan des Freizeit-, Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Illingen für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026

1. Satzung

Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung vom 29.11.2010 (Amtsbl. S. 1426) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl. I.S.792) und der Satzung des Eigenbetriebes „Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen“ hat der Gemeinderat für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb am 10.04.2025 folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 beschlossen:

§ 1

festgesetzt.

§ 5

Es gilt die am 10.04.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Illingen, den 11.04.2025
Der Werkleiter
Gez. Andreas Hübgen
(Bürgermeister)

2. Genehmigung

Das Landesverwaltungsamt hat vom Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 Kenntnis genommen. Die Genehmigung für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025/2026 des „ Eigenbetriebes Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

für 2025 in Höhe von 91.500,-- €

für 2026 in Höhe von 42.000,-- €

St. Ingbert, 06.06.2025
Im Auftrag
Dominique Grape

3. Offenlegung

Der Wirtschaftsplan 2025/2026 liegt zur Einsichtnahme vom 25. Juni 2025 bis einschließlich 04. Juli 2025 im Rathaus Illingen, Zimmer 302, während der Dienststunden öffentlich aus.

Illingen, den 17.06.2025
Der Werkleiter
In Vertretung
Gez. Michele Rossi
(Erster Beigeordneter)