1. Satzung
Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung vom 29.11.2010 (Amtsbl. S. 1426) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl. I.S.792) und der Satzung des Eigenbetriebes „Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen“ hat der Gemeinderat für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb am 10.04.2025 folgenden Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2025/2026 beschlossen:
| Der Wirtschaftsplan ( § 12 EigVO ) wird | 2025 | 2026 |
| a) im Erfolgsplan ( § 13 EigVO ) auf | ||
| Erträge | 581.726 | 598.226 |
| Aufwendungen | 3.146.470 | 3.258.398 |
| b) im Vermögensplan ( § 14 EigVO ) auf | ||
| Einnahmen | 3.088.410 | 3.107.460 |
| Ausgaben | 3.088.410 | 3.107.460 |
| festgesetzt. | ||
§ 22 | ||
| Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, | ||
| wird auf | 91.500 € | 42.000 € |
| festgesetzt. | ||
§ 3 | ||
| Verpflichtungsermächtigungen sind vorgesehen in Höhe von | 0 € | 0 € |
§ 4 | ||
| Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf | 1.800.000 € | 1.800.000 € |
festgesetzt.
Es gilt die am 10.04.2025 beschlossene Stellenübersicht.
2. Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt hat vom Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 Kenntnis genommen. Die Genehmigung für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025/2026 des „ Eigenbetriebes Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
für 2025 in Höhe von 91.500,-- €
für 2026 in Höhe von 42.000,-- €
3. Offenlegung
Der Wirtschaftsplan 2025/2026 liegt zur Einsichtnahme vom 25. Juni 2025 bis einschließlich 04. Juli 2025 im Rathaus Illingen, Zimmer 302, während der Dienststunden öffentlich aus.