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Ausgabe 26/2025
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025/26

1. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 15.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

6.251.367

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen wirdfestgesetzt auf

§ 3

Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen wird

festgesetzt auf

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur

Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und

forstwirtschaftliche Betriebe -

Grundsteuer A

b) für Grundstücke - Grundsteuer B

2. Gewerbesteuer

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 15.5.2025 beschlossene Stellenplan

gez. Andreas Hübgen
Illingen, den 16.05.2025 Der Bürgermeister
(Andreas Hübgen)

2. Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach den §§ 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zu den Festsetzungen in den §§ 2und 3 der Haushaltssatzung wurde für die Haushaltsjahre 2025/26 erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026der Gemeinde Illingen genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den Gesamtbetrag der Verplichtungsermächtigungen

- in Höhe von

8.425.000 €

2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

- für 2025 in Höhe von

5.852.798,-- €

und

- für 2026 in Höhe von

14.328.498,-- €

St. Ingbert, den 04.06.2025
Im Auftrag
Birgit Heib

3. Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 im Rathaus Illingen, Zimmer 309, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Illingen, den 18. Juni 2025
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Michele Rossi
Erster Beigeordneter