1. Satzung
Aufgrund der §§ 12 ff. Eigenbetriebsverordnung vom 29.11.2010 (Amtsbl. S. 1426) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl. I.S.792) und der Satzung des Eigenbetriebes „Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen“ hat der Gemeinderat für den Freizeit-, Hallen- und Bäderbetrieb am 25.04.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan ( § 12 EigVO ) wird 2024
| a) | im Erfolgsplan ( § 13 EigVO ) auf |
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| Erträge — 548.444 |
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| Aufwendungen — 3.068.690 |
| b) | im Vermögensplan ( § 14 EigVO ) auf |
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| Einnahmen — 3.198.582 |
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| Ausgaben — 3.198.582 |
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| festgesetzt. |
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung
der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, wird auf — 0 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen sind vorgesehen in Höhe von — 0 €
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf — 1.800.000 €
festgesetzt.
Es gilt die am 25.04.2024 beschlossene Stellenübersicht.
2. Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt hat vom Wirtschaftsplan 2024 Kenntnis genommen. Gegen die Ausführung bestehen keine Bedenken. Kredite für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
3. Offenlegung
Der Wirtschaftsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 03. Juli 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024 im Rathaus Illingen, Zimmer 302, während der Dienststunden öffentlich aus.