1. Satzung
Gem. § 108 ff, Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27.06.1997 (Amtsblatt des Saarlandes S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Amtsbl.I.S.776) in Verbindung mit § 12 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29. November 2010 (Amtsbl. S. 1426), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Oktober 2018 (Amtsbl.I.S.792) hat der Gemeinderat der Gemeinde Illingen für den Regiebetrieb Feuerwehr Illingen am 25.04.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt:
| Der Wirtschaftsplan ( § 12 EigVO ) wird 2024 | |
| a) | im Erfolgsplan ( § 13 EigVO ) auf |
| Erträge — 52.500 € |
| Aufwendungen 710.497 € |
| b) | im Vermögensplan ( § 14 EigVO ) auf |
| Einnahmen — 1.568.520 € |
| Ausgaben — 1.568.520 € |
| festgesetzt. |
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im
Vermögensplan bestimmt sind, wird auf — 952.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen sind vorgesehen in Höhe von — 7.350.000 €
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf — 500.000 €
festgesetzt.
2. Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt hat vom Wirtschaftsplan 2024 Kenntnis genommen. Gegen die Ausführung bestehen keine Bedenken. Die Genehmigung für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2024 des „Regiebetriebes Feuerwehr der Gemeinde Illingen“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungs-gesetztes (KSVG)
| 1. | den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 7.350.000,-- € | |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von |
| 952.000,-- € | |
3. Offenlegung
Der Wirtschaftsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 03. Juli 2024 bis einschließlich 11. Juli 2024 im Rathaus Illingen, Zimmer 302, während der Dienststunden öffentlich aus.