Titel Logo
Illinger Seiten
Ausgabe 28/2024
>> Leben in Illingen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Senioren-Sicherheits-Berater informiert

Der Senioren-Sicherheits-Berater informiert

Immer wieder aktuell: „Kaffeefahrten“ und ihre Tücken

Kaffeefahrten sind eine beliebte und preiswerte Freizeitgestaltung. Die Speisen sind meist günstig oder sogar umsonst, manchmal gibt es sogar Geschenke und ein Unterhaltungsprogramm. Aber Achtung, schwarze Schafe gibt es auch hier. Prüfen Sie das Angebot schon vor der Fahrt: Seriöse Anbieter verweisen im Werbeprospekt z.B. darauf, dass die Fahrt auch eine Verkaufsveranstaltung beinhaltet. Sie haben sich zudem zu einem Verband zusammengeschlossen, dem Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen e.V. (BDV). Um sich gerne an die Fahrt zu erinnern und nicht über den Tisch gezogen zu werden, sollte man folgendes beachten:

  • Kaffeefahrten, die von ausländischen Anbietern in Deutschland beworben werden, unterliegen hiesigem Recht. Vorsicht jedoch bei Fahrten ins (oft benachbarte) Ausland: Kunden können in diesem Fall ihre Rechte nicht im eigenen Land geltend machen, sofern der Veranstalter seinen Sitz im Ausland hat.
  • Eine Kaffeefahrt gilt als „Externes Haustürgeschäft“. Es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solchen Vertragsgeschäften (der Rücktritt vom Vertrag ist auch ohne Begründung wirksam!).
  • Der Verkauf von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzanlagen wie Versicherungen und Bausparverträgen ist bei Kaffeefahrten nicht erlaubt, ebenso die Ankündigung von unentgeltlichen Zuwendungen (z.B. Preisausschreiben, Verlosungen).
  • Als Mitreisende getarnte Mitarbeiter des Veranstalters machen gern den Anfang, indem sie scheinbar begeistert einen der angebotenen Artikel kaufen. Auch werden „Schnäppchen“ suggeriert, indem der Preis eines Produkts mit der weit höheren „Unverbindlichen Preisempfehlung“ verglichen wird.
  • Im Verlauf der Veranstaltung wird oft der eingangs überhöhte Kaufpreis als Anreiz deutlich gesenkt bzw. es werden mehrere Artikel als Gesamtpaket günstiger angeboten.
  • Nehmen Sie nur wenig Bargeld und keine Debit- oder Kreditkarten auf die Fahrt mit.
  • Leisten Sie am besten keinerlei Anzahlung. Lassen Sie sich bei Beanstandung eine ansonsten bereits geleistete Anzahlung unter Angaben der eigenen Kontonummer zurück überweisen, setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung. Senden Sie gelieferte Ware, mit der Sie nicht zufrieden sind, auf Kosten und Risiko des Anbieters zurück (mit Rückschein!).
  • Sammeln Sie Informationen und Nachweise über versprochene und nicht eingehaltene Leistungen und informieren Sie die Verbraucherzentrale.

Werden Sie misstrauisch, wenn Veranstalter

  • abseits gelegene Gastronomie als Fahrtziel wählen
  • das vorab angebotene Unterhaltungsprogramm nicht einhalten
  • die avisierten Geschenke in Minderqualität abgeben
  • vor dem Essen ein festgelegtes Kaufpensum einfordern
  • die Stückzahl der Waren als begrenzt darstellen (um das Kundeninteresse zu erhöhen)
  • Ware anbieten, bei der ein Preisvergleich nicht möglich ist
  • die Stimmung zwischen Lob und Verkaufsdruck/Drohung wechseln
  • die Gäste beleidigen, wenn kein Kaufwunsch besteht

Wenn Sie doch einen Vertrag unterschreiben wollen, achten Sie darauf,

  • Datum und Name des Vertragspartners zu prüfen (Ausweis zeigen lassen)
  • jeweils nur im Original und nach vorheriger Prüfung zu unterschreiben
  • sich unbedingt die Durchschrift zur Prüfung aushändigen zu lassen
  • eine Bezahlung im Lastschriftverfahren zu vereinbaren. Eine Rückbuchung des abgebuchten Betrags ist innerhalb von acht Wochen ab Abbuchung möglich.

Alles Gute und ein hoffentlich schönes Erlebnis!