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Ausgabe 28/2024
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Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten

Die Landesregierung hat die Pflanzenabfallverordnung vollständig aufgehoben. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (Hecken, Äste, vertrocknete Pflanzen usw.) ist somit auch mit vorheriger schriftlicher Anzeige nicht mehr möglich und daher im gesamten Landesgebiet ausnahmslos verboten.

Es besteht auch keine Möglichkeit, für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Das Verbrennen jeglicher Art von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz dar, was mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden kann. Bei einem Einsatz von Ortspolizeibehörde oder Feuerwehr werden außerdem noch zusätzliche Gebühren und Kosten fällig.

Einsätze finden auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses statt, wodurch sich die Gebühren je nach Aufwand erhöhen können. Das Verbrennen von Grünschnitt ist auch dann verboten, wenn man einen Schwenker auf den Haufen drauf stellt. Auch das Verbrennen in alten Ölfässern ist nicht zulässig. Pflanzliche Abfälle dürfen außerhalb von zugelassenen Anlagen nicht verbrannt werden. Unter „zugelassenen Anlagen“ versteht man hier so etwas wie beispielsweise die Abfallverwertungsanlage Velsen in Saarrücken. Es gibt keine Möglichkeit, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen legal im Garten oder im Außenbereich zu entsorgen.

Bitte entsorgen Sie Ihre nicht zu beanstandenden pflanzlichen Abfälle durch Kompostieren, über die Biotonne oder über die Grüngutsammelanlage Humes.

Falls Sie Abfälle zuhause haben, von denen Sie nicht wissen, wie sie zu entsorgen sind, hilft Ihnen die Kundenbetreuung des Entsorgungsverbands Saar unter Tel. 0681 5000 555 gerne weiter. Dort kann man Ihnen mitteilen, wo Sie die nächsten zulässigen Entsorgungsmöglichkeiten für Ihre Abfälle finden.

Das Verbrennen ist übrigens auch bei Pflanzen mit Schädlingsbefall rechtswidrig. Sollten Sie zum Beispiel über vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen verfügen, so ist die Entsorgung nur wie folgt möglich: befallenes Schnittgut muss sorgfältig in Plastikbeutel oder –säcke verpackt werden, die dann in kleineren Mengen in die Restabfalltonne geworfen werden können.

Eine kleine PKW-Anhängerladung sorgfältig eingepackter befallener Pflanzen kann auf der EVS Deponie, Gymnasialstraße 140 in Illingen-Steinertshaus während der Öffnungszeiten gegen Gebühr selbst angeliefert werden.