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Ausgabe 29/2022
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tierarztpraxis Hosterhof“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemeinde Illingen

BEKANNTMACHUNG

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tierarztpraxis Hosterhof“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemeinde Illingen

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I, S. 674) geändert worden ist, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tierarztpraxis Hosterhof“ gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ferner hat der Gemeinderat der Gemeinde Illingen in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tierarztpraxis Hosterhof“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Wesentliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die Erweiterung einer bestehenden Tierarztpraxis („Tierarztpraxis an der Ill“) zu ermöglichen.

Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zutreffen (Innenbereich, zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 m², keine entgegenstehenden Belange), wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Da gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 28. Juli 2022 bis einschließlich 29. August 2022 während der angegebenen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Illingen (Bauamt), Hauptstraße 86, 66557 Illingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Adresse: stellungnahmen@agsta.de vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Illingen unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.illingen.de/rathaus-und-service/ausschreibungen-auslegungen/.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Illingen, den 15. Juli 2022

gez.

Dr. Armin König

Bürgermeister

Lageplan ohne Maßstab, genordet