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Ausgabe 29/2025
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1. Nachtrag zur Satzung zur Regelung der Interessenvertretung älterer Menschen

Bekanntmachung

Änderung der Satzung zur Regelung der Interessenvertretung älterer Menschen in der Gemeinde Illingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03. Juli 2025 eine Änderung der Satzung zur Regelung der Interessenvertretung älterer Menschen in der Gemeinde Illingen durch 1. Nachtrag beschlossen.

Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Illingen, den 08. Juli 2025
Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen

1. Nachtrag zur Satzung zur Regelung der Interessenvertretung älterer Menschen in der Gemeinde Illingen

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 03. Juli 2025 folgende Nachtragssatzung erlassen:

§ 1

In § 6 Abs. 1 wird folgender Punkt ergänzt: „die oder der für die Gemeinde zuständige Senioren-Sicherheits-Berater*in bzw. die zuständigen Senioren-Sicherheits-Berater*innen“

§ 2

Die Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Illingen, den 08. Juli 2025
Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen