Das Ministerium der Justiz hat mit Allgemeinverfügung vom 12. Dezember 2022 die saarländischen Kommunen um Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gebeten.
Auf die Gemeinde Illingen entfallen insgesamt 12 zu benennende Personen, die sich wie folgt auf die einzelnen Ortsteile aufteilen:
| Illingen | 3 Personen |
| Uchtelfangen | 3 Personen |
| Hüttigweiler | 2 Personen |
| Wustweiler | 2 Personen |
| Hirzweiler | 1 Person |
| Welschbach | 1 Person |
Für das Ehrenamt eines Schöffen können sich gemäß § 31, 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz alle deutschen Staatsbürger, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet bzw. das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Illingen wohnen und parteipolitisch ungebunden sind, bewerben. Richter, Staats- und Rechtsanwälte oder Notare sind von der Wahl ausgeschlossen, genau wie viele andere Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung direkt oder indirekt zu tun haben, wie etwa Polizei- und Strafvollzugsbeamte oder Bewährungs- und Gerichtshelfer. Auch Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen sind nicht zugelassen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Interesse an einem Schöffenamt schriftlich bis zum 3. Februar 2023 bei der Gemeinde Illingen, Fachbereich 1, Hauptstraße 86 in 66557 Illingen, zu bekunden. Folgende Angaben werden für die Aufnahme in die Vorschlagsliste benötigt:
1. Vorname, Familienname und Geburtsname
2. Beruf
3. Wohnort, Straße und Hausnummer
4. Geburtstag und Geburtsort
5. Bisherige Tätigkeit als Schöffe, ggfs. Zeitraum
Die Benennung der Personen für die Vorschlagslisten wird nach Ablauf der öffentlichen Bewerbungsfrist durch den jeweiligen Ortsrat vorgenommen. Die endgültige Auslosung der Schöffen wird am 15. November 2023 durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Ottweiler erfolgen.