Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Illtal (AVI) hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2025 den Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal vom 17.12.2025 zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen.
Gem. § 12 Abs. 5 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Die Abwassergebührenhöhesatzung gebe ich nachstehend öffentlich bekannt.
Neuerlass der Satzung des Abwasserzweckverbandes Illtal vom 17.12.2025 zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)
Aufgrund des § 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), der §§ 1, 2, 4, 6, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Saarlandes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), der §§ 50a und 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 173 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I, S. 2629) sowie des § 15 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2024 (Amtsbl. I S. 286) wird auf Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes vom 17. Dezember 2025 folgende Satzung erlassen:
(1) Der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung beträgt je cbm eingeleiteter Schmutzwassermenge 4,19 €.
(2) Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt je qm und Jahr angeschlossener bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche 0,62 €.
(3) Der Gebührensatz für einen zugelassenen, geeichten Wasserzähler für abzugsfähige Wassermengen nach § 7 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung beträgt 33,24 € als Jahresgebühr.
(4) Für die Erstellung und den Versand einer Kopie des Niederschlagswassergebührenbescheides werden 4,80 € bei Versand per Mail bzw. bei Abholung und 7,50 € bei Versand per Post erhoben.
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Abwassergebührenhöhesatzung des Abwasserzweckverbandes Illtal vom 17.12.2024 außer Kraft.