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Ausgabe 3/2026
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Öffentliche Auslegung Beteiligungsbericht

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes 2025

Gemäß § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Daher ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gestattet. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Der Gemeinderat hat den Beteiligungsbericht in seiner Sitzung vom 12.12.2025 für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen.

Der Beteiligungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 12.01.2026 bis einschließlich 23.01.2026 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in Zimmer 302 des Rathauses Illingen, Hauptstr. 86, 66557 Illingen, öffentlich aus.

Zur Einsichtnahme bitten wir einen Termin unter der Tel. 06825 / 409-184 zu vereinbaren.

Illingen, 16.12.2025
Der Bürgermeister
gez. Andreas Hübgen