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Ausgabe 30/2022
>> Leben in Illingen
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Info Hundebesitzer

DAS UMWELTAMT INFORMIERT

Information für Hundebesitzer

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter!

Freilaufende Hunde und ihre Hinterlassenschaften sind nicht nur in der freien Landschaft ein Ärgernis, sondern sorgen vermehrt auch innerorts für Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wir reden hier auch von keiner Lapalie. Jeder sollte sich vor Augen halten, dass die 7,9 Millionen Hunde in Deutschland pro Jahr über 5,8 Milliarden Hundehäufchen produzieren. Das sind umgerechnet 346 Millionen kg Hundekot im Jahr.

So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen, aber auch private Vorgärten mit Hundekot verunreinigt sind. Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregeln hinweisen: Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Denn durch diese Hinterlassenschaften können auch Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder gerade auf Spielplätzen, nicht auszuschließen sind. Diese Probleme können leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind auch Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen wird der Gemeindearbeiter tagtäglich konfrontiert. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen Hundekotbeutel mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten. Der Beutel samt Hundekot gehört in den nächsten Abfallbehälter und ist nicht in der nächsten Hecke zu entsorgen!!!

Lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig! Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden. Beachten Sie also bitte diese Regeln, die auch im § 15 der Polizeiverordnung der Gemeinde Illingen nachzulesen sind. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Illingen

§ 15 Hunde

(1) Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen.

(2) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sind sie an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tiere schädigen, gefährden, belästigen oder unzumutbar ängstigen.

(3) Die Mitnahme von Hunden, ausgenommen Blindenführhunde, auf Spielplätze, Liegewiesen, Sportanlagen, Schulhöfe, Friedhöfe, in Badeanstalten, auf Badeplätze sowie in vorschulische Einrichtungen ist verboten.

(4) Hunde müssen sich im Wald sowie in der sonstigen, allgemein zugänglichen Feldflur jederzeit im Sicht-und Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden. Sie müssen sofort an die Leine genommen werden, wenn sich Personen oder andere Hunde nähern.

(5) Den Hundeführern ist es untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen verunreinigen zu lassen. Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen sind von den Hundeführern unverzüglich zu beseitigen.

(6) Übermäßiges und andauerndes Bellen von Hunden, das die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft in erheblichem Maße stört oder die Gesundheit anderer schädigt, ist durch den Hundehalter oder den Hundeführer durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Dies gilt insbesondere zur Nachtzeit.