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Ausgabe 30/2022
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Bekanntmachung

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Uchtelfangen“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Uchtelfangen

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2021 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Uchtelfangen“ im Ortsteil Uchtelfangen mit folgender Abgrenzung beschlossen. In öffentlicher Sitzung am 20. Juli 2022 hat er die unten genannte Gebietsabgrenzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 123,1 Hektar umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan (Gemeinde Illingen; Stand: November 2017) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeindeverwaltung während den allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

Saarbrücker Straße (teilweise)

Hubertusstraße

Zu den Rechen

Am Höhberg

Vor’m Tiergarten

Lambertusstraße

Am Friedhof

Hermannstraße

Charlottenstraße

Sophienstraße

Peterstraße

Dellenweg

Harzbachstraße

Friedrichstraße

Kurzstraße

Eckstraße

Ottweilerstraße

Am Marktplatz

Josefstraße

Hirtenbergstraße

Dechant-Knauf-Straße

Herzstraße

Johannesstraße

Wiesenstraße (teilweise)

Ackerstraße

Wilhelmstraße

Auf der Kipp

In den Weihergärten

Nagelschmiedstraße

Am Ostberg

Zur Wolfskaul

Wiesbacher Straße

Göttelborner Straße

Heusweilerstraße (teilweise)

Zur Husarenwiese (teilweise)

Perschenstraße (teilweise)

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Die Gemeinde Illingen hat insbesondere im Ortskern von Uchtelfangen sowie entlang den Ortsdurchfahrten grundsätzlichen Sanierungsbedarf erkannt. Um die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zu prüfen, hat die Gemeinde Illingen die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen insbesondere in Bezug auf Substanz-/Zustandsmängel im Sinne des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

Stärkung als Wohnstandort

Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen sowie ortsbildgerechte Gestaltung der privaten Bausubstanz

Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit)

Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistung)

energetische Sanierung

Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten

Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung/Neubebauung (verbesserte Freiraumqualität)

Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, Aufwertung des öffentlichen Raumes

Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.

Illingen, den 21. Juli 2022

gez. Dr. Armin König

Bürgermeister

(Dienstsiegel)