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Ausgabe 30/2022
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Bekanntmachung

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

gemäß § 137 BauGB

im Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Uchtelfangen“

in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Uchtelfangen

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2021 gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Uchtelfangen“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Uchtelfangen beschlossen. In öffentlicher Sitzung am 20. Juli 2022 hat er die unten genannte Gebietsabgrenzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt am 27.07.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Illingen.

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes mit einer Größe von ca. 123,1 Hektar umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan (Gemeinde Illingen; Stand: November 2017) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird zur Einsicht im Rathaus der Gemeindeverwaltung während den allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

Saarbrücker Straße (teilweise)

Hubertusstraße

Zu den Rechen

Am Höhberg

Vor’m Tiergarten

Lambertusstraße

Am Friedhof

Hermannstraße

Charlottenstraße

Sophienstraße

Peterstraße

Dellenweg

Harzbachstraße

Friedrichstraße

Kurzstraße

Eckstraße

Ottweilerstraße

Am Marktplatz

Josefstraße

Hirtenbergstraße

Dechant-Knauf-Straße

Herzstraße

Johannesstraße

Wiesenstraße (teilweise)

Ackerstraße

Wilhelmstraße

Auf der Kipp

In den Weihergärten

Nagelschmiedstraße

Am Ostberg

Zur Wolfskaul

Wiesbacher Straße

Göttelborner Straße

Heusweilerstraße (teilweise)

Zur Husarenwiese (teilweise)

Perschenstraße (teilweise)

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

Stärkung als Wohnstandort

Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen sowie ortsbildgerechte Gestaltung der privaten Bausubstanz

Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit)

Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistung)

energetische Sanierung

Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten

Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung/Neubebauung (verbesserte Freiraumqualität)

Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, Aufwertung des öffentlichen Raumes

öffentliche Maßnahmen

Die Gemeinde Illingen hat die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen wurde die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.

Die vorläufigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans, wurden in den Bericht zur Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes (inkl. Anhang) integriert.

Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 137 BauGB werden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans, in der Zeit

vom 04. August bis einschließlich 05. September 2022

gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Illingen (www.illingen.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG:

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums, ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung (Tel. mobil 0163/5409-163) zwecks Terminvereinbarung, im Rathaus der Gemeinde Illingen eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands-und Hygieneregelungen anzuwenden sind. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.

Während dieser Zeit können von jeder und jedem Bedenken und Anregungen zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an: gemeinde@illingen.de vorgebracht werden. Für die Erörterung steht der Fachbereich 3 Bauen und Wohnen während der Dienststunden zur Verfügung. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen mit Rahmenplan und der Sanierungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Illingen, den 21. Juli 2022

Gez. Dr. Armin König

Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Hinweise:

Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.