Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in Bundesrecht in §§ 47a - 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. den bestehenden Lärmaktionsplan zu überarbeiten und fortzuschreiben.
Die saarlandweite Lärmkartierung zur 4. Stufe Lärmaktionsplanung erfolgte 2022. Hierbei wurde erstmals ein europaweites Berechnungsverfahren angewandt, so dass eine Neukartierung des Hauptstraßennetzes erforderlich war. Aufgrund des geänderten Berechnungsverfahrens sind die Ergebnisse aus 2022 nicht mit den vorherigen Lärmaktionsplänen vergleichbar.
Die Gemeinde Illingen hat dementsprechend den Lärmaktionsplan der 3. Stufe überarbeitet. Die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung ist zum 20.06.2024 in Kraft getreten.