Wer darf zur Tafel kommen?
Nicht alle Menschen haben ihr tägliches Brot – und dennoch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafel in Illingen bemüht sich um einen Ausgleich mit einer wöchentlichen Lebensmittelausgabe an Betroffene in unserer Gemeinde.
Für viele Menschen stellt sich die Frage, wer überhaupt berechtigt ist, zur Tafel zu kommen?
Hier ein paar Beispiele:
- Personen, welche Hartz IV bekommen (ALG II)
- Personen, die Grundsicherung bekommen (GSIG)
- Personen, welche geringes Arbeitslosengeld bekommen (ALG I)
- Personen, die eine geringe Rente bekommen
- Personen, die nur geringes Arbeitseinkommen haben (z.B. 520,- € Job)
- Personen, die nur über geringes, sonstiges Einkommen verfügen (z.B. Unterhalt)
- Personen, die zwar Arbeitseinkommen haben, aber aufstockend noch Hartz IV erhalten
- und Personen mit sonstigem, geringen Einkommen
Wichtig ist:
Jeder Fall ist anders und jeder Fall ist individuell. Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, so stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Illingen –Fachbereich 4-Bürgergemeinde und Demografie- gerne für ausführliche Auskünfte unter Tel. 06825/409126 oder 409125 zur Verfügung. Unsere Anschrift lautet: Hauptstr. 84, 66557 Illingen.
Wichtig ist außerdem:
Unsere Tafeldependance können alle Illinger Bürgerinnen und Bürger nutzen, die zum berechtigten Personenkreis gehören. Um Ihre Berechtigung prüfen zu können, benötigen wir eine Haushaltsbescheinigung. Diese bekommen Sie kostenlos beim Bürgerbüro (BESI) der Gemeinde Illingen, Eisenbahnstr. 7. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und bringen Sie Ihre Einkommensnachweise, ggfls. auch die von weiteren Haushaltsmitgliedern und die Haushaltsbescheinigung, mit. Nur dann können wir prüfen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören. Wir beraten Sie gerne ausführlich zum Ablauf und weiteren Verfahren.