Der Rat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Illingen – Wustweiler”, 2. Änderung gefasst.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 0,75 ha und befindet sich ca. 1km nördlich des Ortskerns von Illingen in der Gemarkung Wustweiler am Kreisverkehr Hauptstraße / Illinger Str. / Brückenfeld / Walkmühle.
Mit Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplans soll die zulässige Verkaufsfläche des vorhandenen LIDL-Marktes von derzeit 800m² auf 1.200m² erhöht werden, da die derzeitige Größe nicht mehr zeitgemäßen Standards entspricht. Dies erschwert zum einen die wirtschaftliche Betreibung des vorhandenen Marktes und führt zum anderen (in der Gesamtsituation mit anderen derzeit angesiedelten Märkten) zu Kaufkraftabfluss und einer unterdurchschnittlichen grundzentralen Versorgung. Daher beabsichtigt die Firma Lidl nicht mehr benötigter Lagerräume im Bestandsgebäude für eine Erweiterung der Verkaufsfläche umzunutzen. Ziel der vorliegenden 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Illingen - Wustweiler“ ist es vornehmlich die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in den Grenzen der „1. Änderung und Ergänzung“ zu aktualisieren. Da es sich vornehmlich um eine Erweiterung der zulässigen Verkaufsfläche handelt, bleiben die Grundzüge der Planung gewahrt. Die übrigen Festsetzungen (Baugrenzen, Höhen, Grünflächen, etc.) der derzeit rechtskräftigen Planfassungen bleiben von der vorliegenden 2. Änderung unberührt und behalten Ihre Gültigkeit.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung (einschließlich der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG) und der „Kumulierte Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse“ in der Zeit
vom 11.08.2025 bis zum 12.09.2025 einschließlich
auf der Internetseite der Gemeinde Illingen unter
https://www.illingen.de/rathaus-und-service/ausschreibungen-auslegungen/
veröffentlicht werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
| 1. | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| 2. | Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (schriftlich, mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können, |
| 3. | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können und |
| 4. | als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Unterlagen bei der Gemeinde Illingen FB 3 - Bauen und Wohnen Hauptstraße 86, 66557 Illingen, Zimmer Nr. 214 während der allgemeinen Dienststunden (Mo - Fr 9 - 12.30 Uhr, Mo, Di, Do 13.30 - 16 Uhr) eingesehen werden können. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. |
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellung-nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Diese werden über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert.
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