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Ausgabe 33/2023
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Festlegung eines Postunternehmens für die Beförderung der Wahlbriefe

Bekanntmachung

Festlegung des Postunternehmens für die Beförderung der Wahlbriefe anlässlich der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 24.09.2023 sowie der eventuell notwendigen Stichwahl am 08.10.2023

Für die Beförderung der Wahlbriefe der an der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 24.09.2023 sowie an der eventuell notwendigen Stichwahl am 08.10.2023 mittels Briefwahl teilnehmenden Wahlberechtigten der Gemeinde Illingen hat das Gemeindewahlamt mit der Deutschen Post AG eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen.

Damit können die (hellrosafarbenen) Wahlbriefe für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters von den Absendern ausschließlich bei der Deutschen Post AG zur Beförderung an das Wahlamt der Gemeinde Illingen unfrei eingeliefert werden. Dies gilt nur für die amtlichen Wahlbriefe. Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen. Die Kosten für die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung trägt die Gemeinde Illingen.

Gemäß § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes gebe ich dies hiermit öffentlich bekannt.

Illingen, den 09. August 2023
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
Gez. Hans-Peter Metzinger
Erster Beigeordneter