Seit dem 17. August 2023 besteht die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Illingen am 24. September 2023 und die eventuell notwendige Stichwahl am 08. Oktober 2023.
Wichtiger Hinweis:
Alle Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 24. September 2023 beantragen, erhalten bei Notwendigkeit automatisch auch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 08. Oktober 2023.
Die Briefwahlunterlagen können über die nachfolgenden Möglichkeiten beantragt werden:
| 1. | Füllen Sie das Antragsformular auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes aus und senden Sie es ausreichend frankiert an die Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen zurück oder werfen Sie es direkt in den Briefkasten des Rathauses ein. |
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| Bitte drauf achten, dass der Antrag unterschrieben zurückgesandt wird. |
| 2. | Nutzen Sie den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code. Ihre Daten sind dort bereits vorausgefüllt. |
| 3. | Senden Sie eine E-Mail an wahlamt@illingen.de |
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| Folgende Daten sollten hierbei angegeben werden: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse. |
| 4. | Das Briefwahlbüro öffnet am 24. August 2023 und ist bei dieser Wahl im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 86, 66557 Illingen eingerichtet. |
Hier können Sie die Unterlagen persönlich vor Ort beantragen. Sie haben dort die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen oder die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Ein Vordruck hierzu ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Di., Do.: 13:00 – 15:00 Uhr