Titel Logo
Illinger Seiten
Ausgabe 37/2022
>> Leben in Illingen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Neue Preise in der Grundversorgung zum 01.11.2022 beim Gaswerk Illingen

Das Gaswerk Illingen informiert:

Neue Preise in der Grundversorgung zum 01.11.2022 beim Gaswerk Illingen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gaswerk Illingen hat in ihrer Sitzung vom 01.09.2022 beschlossen, die Arbeitspreise für die Grund- und Ersatz-Versorgung ab dem 01.11.2022 wie nachfolgend aufgeführt, festzulegen:

Die Tarifänderung betrifft nur die Grund- und Ersatzversorgung. Alle übrigen Tarife (Comfortgas, Garantiepreise, Wärmeversorgung, Kartenzähler etc.) bleiben von der Preisänderung unberührt.

Um eine möglichst genaue Verbrauchsabgrenzung zu erzielen, haben alle Kunden die in der Grund- und Ersatz-Versorgung beliefert werden die Möglichkeit, Ihren Zählerstand zum 01.11.2022 mitzuteilen.

Die Zählerstandsmitteilung kann per Mail (info@gaswerk-illingen.de), über die Homepage (www.gaswerk-illingen.de) oder telefonisch in unserem Kundenservice BESI (Tel. 06825-93260) erfolgen.

Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht gültig ab 01.11.2022

nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG

Tariflieferungen

Arbeitspreis Cent/kWh

netto

brutto

Kleinverbrauch

19,060

22,681

(0 - 230 cbm)

Grundpreistarif

17,360

20,658

(231 - 430 cbm)

Vollversorgung

15,700

18,683

(ab 431 cbm)

Gewerbe u. Großkundentarif

15,500

18,445

(ab 8.500 cbm)

Grundpreise

monatlicher Grundpreis in €

netto

brutto

Kleinverbrauch

1,40

1,67

Grundpreistarif

4,43

5,27

Vollversorgung

bis zu einer Nennwärmeleistung

bis 5 KW

8,18

9,73

bis 10 KW

9,20

10,95

bis 15 KW

10,22

12,16

bis 20 KW

11,24

13,38

bis 25 KW

12,26

14,59

bis 30 KW

13,28

15,80

bis 35 KW

16,34

19,44

je weitere angefangene 5 KW

bis max. 160 KW erhöht sich

der monatliche Grundpreis um

3,06

3,64

Die Preise enthalten die Energielieferung, die Netzentgelte einschließlich Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgaben, die Energiesteuer gem. EnergieStG (z. Zt. 0,55 Cent/kWh), die Kosten der CO2-Bepreisung (0,546 Cent/kWH) laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Bilanzierungsumlage (0,570 Cent/kWh), die Gasbeschaffungsumlage (2,419 Cent/kWh), sowie die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh).

Die Bruttoendpreise beinhalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.

Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen bei Wahltarifen 0,51 Cent/kWh, bei sonstigen Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohnern) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.