Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03. September 2026 eine neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Illipse - Kulturforum Illingen beschlossen. Diese tritt 01. Oktober 2026 in Kraft. Die bisherige Entgeltordnung vom 25. Februar 2002 und der 1. Nachtrag vom 30. Januar 2017 treten außer Kraft.
Die neue Nutzung- und Entgeltordnung gebe ich nachstehend öffentlich bekannt.
| § 1 | Nutzungszweck | |
| § 2 | Räumlichkeiten | |
| • | Saal mit Bühne: |
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| – Kapazität: 534 Sitzplätze ohne Tische, 408 Plätze mit Tischen |
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| – Bühne: ca. 96 qm mit beweglicher Bühnenportalanlage und 1 m Vorbühnenpodium |
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| – Empore: zusätzlich 98 fest installierte Sitzplätze |
| • | Foyer (242 qm): |
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| Tagungsraum („Blauer Salon“ 124 qm): |
| • | Künstlergarderoben: |
| • | Garderobe: |
| • | Toilettenanlage: |
| • | Bistro: |
| § 3 | Antrags- und Genehmigungsverfahren | |
| § 4 | Pflichten des Nutzers | |
| § 5 | Haftung | |
| § 6 | Datenschutz | |
| § 7 | Nutzergruppen | |
| § 8 | Stornierung, Rücktritt, Rabatte und Sonderregelungen | |
| § 9 | Zahlungsbedingungen | |
| § 10 | Entgelte für die einzelnen Leistungen der Illipse – Kulturforum Illingen | |
| § 11 | Sonstige Bestimmungen | |
| § 12 | Inkrafttreten und Gültigkeit | |
Die in dieser Nutzungs- und Entgeltordnung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders kenntlich gemacht, auf alle Geschlechter.
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 03. September 2026 wird folgende Nutzungs- und Entgeltordnung für die Illipse - Kulturforum Illingen festgesetzt:
Das Kulturforum Illipse in Illingen ist Eigentum der Gemeinde Illingen und dient als zentrale Plattform für kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Veranstaltungen der Gemeinde Illingen und der Region. Die Räume können für Konzerte, Theateraufführungen, Tagungen, Workshops, Ausstellungen, Messen und andere Events genutzt werden, die mit den Zielen der Gemeinde vereinbar sind. Als kommunale Einrichtung fördert die Gemeinde Illingen die kulturelle Vielfalt, ohne Gewinnabsichten zu verfolgen und stellt eine professionelle Infrastruktur für Veranstalter bereit. Für private Feierlichkeiten wird das Veranstaltungsgebäude grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Das gilt auch, wenn der Veranstalter ein Gewerbetreibender ist.
Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:
| • | Saal mit Bühne: | |
| - | Kapazität: 534 Sitzplätze ohne Tische, 408 Plätze mit Tischen |
| - | Bühne: ca. 96 qm mit beweglicher Bühnenportalanlage und 1 m Vorbühnenpodium |
| - | Empore: zusätzlich 98 fest installierte Sitzplätze |
| • | Foyer (242 qm): Mit Theke, geeignet für Empfänge und Pausenbewirtung | |
| • | Tagungsraum („Blauer Salon“ 124 qm): Kleinerer Raum für Besprechungen oder Workshops | |
| optional mit Beamer/Leinwand/TV | |
| • | Künstlergarderoben: Zwei Nebenräume zur Bühne, inkl. Sanitäranlagen für Künstler |
| • | Garderobe: Bereich für die Aufbewahrung von Kleidung der Besucher |
| • | Toilettenanlage: Barrierefreie Toilette, Herren und Frauen WC‘s |
| • | Bistro: 45 Sitzplätze mit Außenbereich |
| 1. | Antragstellung: Die Nutzung der Illipse – Kulturforum Illingen erfordert einen schriftlichen Antrag, der mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin bei der Gemeinde Illingen oder beim Freizeit-, Hallen- & Bäderbetrieb der Gemeinde Illingen (FHB) eingereicht werden muss. Der Antrag muss Angaben zu Art, Zeitraum, Teilnehmerzahl und technischen Anforderungen der Veranstaltung enthalten. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt zu den vereinbarten Entgelten und nach den hier definierten Bedingungen. |
| 2. | Vertragsabschluss: Ein Nutzungsvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des FHB zustande. Der FHB behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Veranstaltung den Zielen der Illipse – Kulturforum Illingen widerspricht. |
| 3. | Kooperationen: Kooperationen mit externen Partnern, insbesondere im Bereich Werbung, Marketing oder Sponsoring bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Presse- und Öffentlichkeitsstelle der Gemeinde Illingen, um eine einheitliche Außendarstellung zu gewährleisten. |
| 4. | Hausrecht: Das Hausrecht wird von der Gemeinde Illingen, dem FHB oder deren beauftragten Personen ausgeübt. Weisungen des Personals sind zu befolgen. |
| 5. | Nutzungszeit: Die Räumlichkeiten stehen für die im Vertrag vereinbarte Zeit zur Verfügung. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich. |
| 6. | Zugang und Nutzung: Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist auf die im Vertrag genannten Personen beschränkt. Die Nutzung ist auf die im Vertrag festgelegten Zwecke begrenzt. |
| 7. | Sicherheitsvorschriften: Nutzer sind verpflichtet, die geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere Brandschutzbestimmungen, Arbeitsschutzvorschriften und die Hausordnung der Illipse – Kulturforum Illingen, einzuhalten. |
| 8. | Getränkebezug: Der Getränkebezug ist nur über die vertraglich festgelegten Lieferanten des Vermieters gestattet. Verstößt der Nutzer gegen diese Verpflichtung, ist der FHB berechtigt, eine an dem geschätzten Getränkeverkauf orientierte Vertragsstrafe, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 500,00 € zu erheben. Der Nutzer stellt die Gemeinde Illingen und den FHB von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der An- und Ablieferung von Speisen und Getränken, dem Ausschank von Getränken bzw. der Bereitstellung von Speisen und dem Verkauf von Getränken und Speisen entstehen. |
| 9. | Untervermietung: Der Mieter gilt als Veranstalter. Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist – mit Ausnahme bei Ausstellungen und Messen und/oder entsprechender Vertragsvereinbarung – nicht zulässig. |
| 10. | Die Hausordnung ist Bestandteil des Überlassungsvertrages. Die Kenntnisnahme wird durch die Vertragsunterzeichnung bestätigt. |
| 11. | Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Illingen/Saar. |
| • | Pflege der Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten, Ausstattung und technischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Änderungen an der Einrichtung (z. B. Dekoration, Umbauten) bedürfen der vorherigen Zustimmung des FHB. | |
| • | Reinigung: Der Nutzer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Die Halle ist nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben. Der Müll ist vom Nutzer zu entsorgen. | |
| • | Veranstaltungsorganisation: Der Nutzer ist für die gesamte Organisation und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich, einschließlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie GEMA-Gebühren, Lärmschutz, Brandschutz, Jugendschutz und Veranstaltungssicherheit. | |
| • | Dekoration: Ausstattungen, Dekorationen und Ausschmückungen dürfen nur in schwer entflammbarer Beschaffenheit nach DIN 4102 B1 verwendet werden. | |
| • | Technische Ausstattung: Die Nutzung technischer Einrichtungen (z. B. Beamer, Licht- und Tontechnik) erfolgt entweder durch einen externen Techniker oder durch die Haustechniker der Illipse – Kulturforum Illingen. | |
| • | Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Jegliche Werbung für die Veranstaltung (z. B. Plakate, Flyer, Social Media) muss die Illipse – Kulturforum Illingen als Veranstaltungsort korrekt nennen und mit der Presse- und Öffentlichkeitsstelle abgestimmt werden. Logos und Anfragen für Kooperationen erfolgen über die Presse und Öffentlichkeitsstelle (redaktion.medien@illingen.de). | |
| Die Beantragung einer Genehmigung für das Aufstellen von Plakaten erfolgt über die Ortspolizeibehörde. Plakate die entgegen den Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis angebracht sind, werden von der Gemeinde Illingen auf Kosten des Mieters entfernt. | |
| • | Bestuhlungsplan: Die maximal zulässige Anzahl der Besucher ergeben sich aus dem genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan und dürfen nicht überschritten werden. Die Aufstellung der Plätze nach dem genehmigten Bestuhlungsplan dürfen nicht verändert werden. Es dürfen nicht mehr Tickets ausgegeben werden, als die Bestuhlungspläne hergeben. | |
| • | Zutrittskontrolle: Der Nutzer ist für die Zutrittskontrolle während der Veranstaltung verantwortlich und hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang erhalten. | |
| • | Verbotene Aktivitäten: | |
| - | Veranstaltungen mit extremistischen, diskriminierenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten sind untersagt. |
| - | Offene Flammen, Pyrotechnik und andere gefährliche Materialien sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde verboten. |
| - | Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten untersagt. |
| • | Sofortmaßnahmen bei Gefahr /Schadensfällen: Bei Unglücksfällen und plötzlich auftretenden Situationen, die Sicherheit der Benutzer oder des Gebäudes bedrohenden Ereignissen (z.B. Wasserrohrbrüche, Feuer u.ä.) ist der Nutzer verpflichtet, sofort zu reagieren und geeignete Schritte einzuleiten und den Facilitymanager zu kontaktieren. | |
| • | Haftung der Gemeinde: Die Gemeinde Illingen und der FHB haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter verursacht werden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. |
| • | Haftung des Nutzers: Der Nutzer haftet für alle Schäden an den Räumlichkeiten, der Ausstattung oder Dritten, die durch ihn, seine Gäste, Teilnehmer oder beauftragte Dritte verursacht werden. Dies umfasst auch Folgekosten wie Reparaturen oder Sonderreinigungen. |
| • | Versicherung: Der Nutzer ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, sofern die Art der Veranstaltung dies erfordert (z. B. bei öffentlichen Events oder großen Besucherzahlen). Ein Nachweis kann jederzeit verlangt werden. |
| • | Verlust oder Diebstahl: Die Gemeinde Illingen und der FHB übernehmen keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände des Nutzers oder der Besucher, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Gemeinde/des FHB zurückzuführen. |
| • | Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen |
| Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gemeinde Illingen, vertreten durch den Bürgermeister, Hauptstr. 86, 66557 Illingen |
| • | Datenschutzbeauftragte/r der Gemeinde Ilingen |
| E-Mail: datenschutzbeauftragte@illingen.de, Tel. 06825/4090 |
| • | Erhebung von Daten: |
| Ihre Daten werden zur Vertrags- und Rechnungserstellung gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben und genutzt. |
| • | Datenkategorien: |
| Es werden folgende Daten erfasst: Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse |
| • | Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten: |
| Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der Gemeinde Illingen bzw. dem FHB genutzt. |
| • | Sicherung der Daten: |
| Ihre Daten werden ausschließlich bei der Gemeinde/im FHB verwandt und nicht an Dritte übermittelt. |
| • | Widerrufsrecht: |
| Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit widerrufen werden. |
| • | Betroffenenrechte: |
| Gemäß der Artikel 15-18 der DSGVO können Sie Auskunft und Berichtigung verlangen. |
| • | Beschwerderecht: |
| Wenn Sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, haben Sie jederzeit das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Illingen oder bei der Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit des Saarlandes. |
Die Entgelte für die Nutzung der Illipse – Kulturforum Illingen sind in drei Nutzergruppen unterteilt:
Mietgruppe Basic: ortsansässige Vereine, Parteien, Organisationen
Mietgruppe Standard: Vereine, Parteien, Organisationen außerhalb der Gemeinde
Mietgruppe Premium: gewerbliche Nutzer
| • | Rabatte für gemeinnützige Veranstaltungen und Schulen aus der Gemeinde Illingen: Gemeinnützige Organisationen und Schulen erhalten 20 % auf den Mietpreis „Basic“. | |
| • | Langzeitnutzung oder wiederkehrende Buchungen: Für regelmäßige Veranstaltungen (mind. 3 pro Jahr) wird eine Ermäßigung von 10 % auf den regulären Preis gewährt. | |
| • | Stornierung durch den Nutzer: Eine Stornierung des Nutzungsvertrags ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung werden 50 % der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Bei Stornierung weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung werden 100 % der Kosten fällig, es sei denn, die Gemeinde kann die Räumlichkeiten anderweitig vermieten. | |
| • | Rücktritt durch Vermieter: Die Gemeinde und der FHB behalten sich das Recht vor, den Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn: | |
| - | die Veranstaltung gegen diese Nutzungsordnung oder gesetzliche Vorschriften verstößt. |
| - | unvorhergesehene Umstände (z. B. höhere Gewalt, bauliche Schäden) die Nutzung verhindern. |
| - | der Nutzer seinen vertraglichen Pflichten (z. B. Zahlungsfrist) nicht nachkommt. |
In solchen Fällen werden bereits gezahlte Beträge, abzüglich entstandener Kosten, zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen.
| • | Zahlungsfrist: Die Zahlung der vereinbarten Entgelte erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung. |
| • | Kaution: Der FHB kann eine Kaution in Höhe von 25 % der vereinbarten Kosten erheben. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten zurückerstattet, sofern keine Schäden oder zusätzlichen Kosten entstanden sind. |
| • | Rechnungsstellung: Rechnungen werden vom FHB ausgestellt. Zahlungen sind auf das angegebene Konto der Gemeinde Illingen zu leisten. |
Die Höhe der Entgelte ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Die Entgelte enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist gegebenenfalls hinzuzurechnen (siehe Anlage).
| • | Zusatzkosten: Zusätzlich zum Nutzungsentgelt sind bei Benutzung weitere Nebenkosten gemäß Absatz (II) Sonstige Nebenkosten – Technik und Absatz und (III) Sonstige Nebenkosten – weitere Dienstleistungen zu zahlen. |
| • | Mietzeitraum: Ein Veranstaltungstag umfasst den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages. Jede Nutzung über diesen Zeitraum hinaus gilt als zusätzlicher Veranstaltungstag und wird entsprechend berechnet. |
| • | Hausordnung (siehe Anlage): Die Hausordnung der Illipse ist Bestandteil dieser Nutzungsordnung und wird dem Nutzer bei Vertragsabschluss ausgehändigt. |
| • | Änderungen der Nutzungsordnung: Die Gemeinde behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung zu ändern. Änderungen werden den Nutzern rechtzeitig mitgeteilt und gelten für neue Verträge. |
| • | Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. |
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01. Oktober 2026 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Mietverträge. Die Nutzung- und Entgeltordnung vom 25. Februar 2002 und der 1. Nachtrag vom 30. Januar 2017 treten außer Kraft.