Die aktuelle Energiekrise mit den explodierenden Gaspreisen beschäftigt uns alle. Die Bundesregierung hat Verordnungen zur „Sicherung der Energieversorgung“ erlassen. Diese betreffen private Haushalte, öffentliche Nichtwohngebäude und Unternehmen.
1. Privathaushalte
• Unterschreiten der Mindesttemperatur durch den Mieter.
• Verbot des Heizens von Pool mit Strom und Gas im Innen- und Außenbereich.
2. Öffentliche Nichtwohngebäude
• Kein Heizen von Flächen, die nicht zum Aufenthalt von Personen dienen (z.B. Treppenhaus und Flure).
• Temperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Einrichtungen:
| Art der Tätigkeit | Temperatur |
| Körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit | 19°C |
| Körperliche leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen und mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Sitzen | 18°C |
| Mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen | 16°C |
| Körperlich schwere Tätigkeit | 12°C |
• Abschaltung von Durchlauferhitzern und Warmwasserspeicher zum Händewaschen unter Beachtung der Hygiene.
• Verbot der Außenbeleuchtung von Gebäuden und Denkmälern mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung. Eine kurzfristige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten ist gestattet.
3. Unternehmen
• Informationspflicht der Gas- und Wärmeanbieter zu Energieverbrauch und Kosten.
• Verbot des dauerhaften Offenhaltens von Ladentüren und Eingangssystemen.
• Verbot des Betriebs von beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen zwischen 22 und 16 Uhr des Folgetages.
• Es gelten die Temperaturen wie in Arbeitsräumen in öffentlichen Einrichtungen.
4. Heizungsanlagen
• Pflicht zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen.
• Hydraulicher Abgleich von Gaszentralheizungssystemen.
5. Energieeinsparung in der Wirtschaft
Verpflichtung zum Energieaudit sowie, die im Rahmen eines Energie- und Umweltmanagementsystems konkret identifizierten und wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen.
Bei Rückfragen zu den Verordnungen oder Energiesparmaßnahmen wenden Sie sich an David Johann (06825/409-258 oder david.johann@illingen.de)