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Ausgabe 38/2022
>> Leben in Illingen
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Energiesparmaßnahmen in der Gemeinde Illingen

Die aktuelle Energiekrise mit den explodierenden Gaspreisen beschäftigt uns alle. Die Bundesregierung hat Verordnungen zur „Sicherung der Energieversorgung“ erlassen. Diese betreffen private Haushalte, öffentliche Nichtwohngebäude und Unternehmen.

1. Privathaushalte

• Unterschreiten der Mindesttemperatur durch den Mieter.

• Verbot des Heizens von Pool mit Strom und Gas im Innen- und Außenbereich.

2. Öffentliche Nichtwohngebäude

• Kein Heizen von Flächen, die nicht zum Aufenthalt von Personen dienen (z.B. Treppenhaus und Flure).

• Temperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Einrichtungen:

Art der Tätigkeit

Temperatur

Körperlich leichte und überwiegend

sitzende Tätigkeit

19°C

Körperliche leichte Tätigkeit überwiegend im

Stehen oder Gehen und mittelschwere

Tätigkeit überwiegend im Sitzen

18°C

Mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen

oder Gehen

16°C

Körperlich schwere Tätigkeit

12°C

• Abschaltung von Durchlauferhitzern und Warmwasserspeicher zum Händewaschen unter Beachtung der Hygiene.

• Verbot der Außenbeleuchtung von Gebäuden und Denkmälern mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung. Eine kurzfristige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten ist gestattet.

3. Unternehmen

• Informationspflicht der Gas- und Wärmeanbieter zu Energieverbrauch und Kosten.

• Verbot des dauerhaften Offenhaltens von Ladentüren und Eingangssystemen.

• Verbot des Betriebs von beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen zwischen 22 und 16 Uhr des Folgetages.

• Es gelten die Temperaturen wie in Arbeitsräumen in öffentlichen Einrichtungen.

4. Heizungsanlagen

• Pflicht zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen.

• Hydraulicher Abgleich von Gaszentralheizungssystemen.

5. Energieeinsparung in der Wirtschaft

Verpflichtung zum Energieaudit sowie, die im Rahmen eines Energie- und Umweltmanagementsystems konkret identifizierten und wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen.

Bei Rückfragen zu den Verordnungen oder Energiesparmaßnahmen wenden Sie sich an David Johann (06825/409-258 oder david.johann@illingen.de)