Der Ortsrat Hirzweiler der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Hirzweiler zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Rasengräber:
Erhard Müller, Horst Schmidt, Rudolf Raber, Otto Raber
Einzelgräber mit Einfassung:
Magdalena Dahm
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von 4 Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 23.01.2025 und endet am 20.02.2025.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.