Friedhof Welschbach
Der Ortsrat Welschbach der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschlossen, die nachstehend aufgeführten Gräber auf dem Friedhof Welschbach zur Abräumung aufzurufen, da die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren (Urnenbestattungen) bzw. 25 Jahren (Erdbestattungen) gemäß § 11 der Friedhofsatzung der Gemeinde Illingen in ihrer derzeit gültigen Fassung abgelaufen ist.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Rasengräber:
Wilhelm Linn, Jörg Schmidt, Wilhelm Fuchs, Rosa Weber, Adele Grenner, Hiltrud Weisgerber, Veronika Gilla
Einzelgräber mit Waschbetonplatten: Frieda Mees, Herbert Dörr
Familiengräber: Eheleute Hummel-Huth Agnes und Leo
Die Nutzungsberechtigten werden zur Räumung der Gräber aufgefordert. Den Angehörigen der Verstorbenen wird für das Abräumen der auf den Gräbern befindlichen Grabdenkmalen, Einfassungen und Anpflanzungen eine Frist von vier Wochen gewährt.
Die Frist beginnt am 23.01.2025 und endet am 20.02.2025.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Abräumung der aufgerufenen Gräber durch die Gemeinde Illingen. Es können nachträglich keine Ansprüche an Grabgegenständen geltend gemacht werden.