In Bezug auf die Wahl des Landtages des Saarlandes am 18. April 2027 weise ich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illingen, welche am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht ausüben dürfen, hiermit darauf hin, dass in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Wahl in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden darf, soweit für die Zusammensetzung der Daten von Gruppen das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden nicht mitgeteilt.
Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz – BMG – vom 3. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1084), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 222) geändert worden ist, informiere ich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illingen über die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann im Bürgerbüro, Eisenbahnstraße 7, 3. OG, erklärt oder dieser Dienststelle schriftlich zugeleitet werden.