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Ausgabe 45/2022
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan

„Erweiterung IBR ILLTAL Baustoff Recycling GmbH“ in der Gemeinde Illingen, Ortsteil Uchtelfangen

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Illingen hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung IBR Illtal Baustoff Recycling GmbH“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht sowie den Geotechnischen Untersuchungen zur Erkundung der natürlichen geologischen Barriere mit Vorschlag zur technischen Nachrüstung in den Steilbereichen, beschlossen.

Die in Illingen, an der Straße „Steinertshaus“, angesiedelte Fa. IBR Illtal Baustoff Recycling GmbH hat gegenüber der Gemeinde Illingen dringenden Investitionsbedarf in Form der Erweiterung ihres Betriebsgeländes geäußert.

Die Fa. IBR Illtal Baustoff Recycling GmbH benötigt, aufgrund fehlender Flächenressourcen, zusätzliche Flächen zur Aufschüttung von Erdmassen (Deponieklasse 0), um den bestehenden Betrieb weiterhin langfristig zu gewährleisten.

Bei einer Deponie der Deponieklasse 0 handelt es sich gemäß § 2 Nr. 6 Deponieverordnung (DepV) um eine „Deponie für Inert Abfälle“.

Inert Abfälle sind nach Artikel 2 e) Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien „Abfälle, die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen. Inert Abfälle lösen sich nicht auf, brennen nicht und reagieren nicht in anderer Weise physikalisch oder chemisch, sie bauen sich nicht biologisch ab und beeinträchtigen nicht andere Materialien, mit denen sie in Kontakt kommen, in einer Weise, die zu Umweltverschmutzung führen oder sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken könnte. Die gesamte Auslaugbarkeit und der Schadstoffgehalt der Abfälle und die Ökotoxizität des Sickerwassers müssen unerheblich sein und dürfen insbesondere nicht die Qualität von Oberflächenwasser und/oder Grundwasser gefährden.“

Westlich angrenzend zum derzeitigen Betriebsgelände der Firma stehen Flächenpotenziale für eine entsprechende Erweiterung zur Verfügung. Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben auf den v.g. Flächen nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bedarf es daher der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Illingen stellt für das Gebiet eine Fläche für die Landwirtschaft sowie geplante gewerbliche Bauflächen dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallel-verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Fassung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht sowie den Geotechnischen Untersuchungen zur Erkundung der natürlichen geologischen Barriere mit Vorschlag zur technischen Nachrüstung in den Steilbereichen, in der Zeit vom 17.November 2022 bis einschließlich 23.Dezember 2022, während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Illingen, Bauamt, Zimmer 214, einsehbar ist.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Illingen (https://www.illingen.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

• Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:

  • Schutzgut Böden, geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, allerdings vollständige Überdeckung natürlicher Böden durch Deponiekörper und Substitution durch oberflächigen Deponieabschluss aus mineralischer Entwässerungs- und Rekultivierungsschicht; Kompensation des insgesamt beschränkten Funktionsverlustes durch externe Ausgleichmaßnahme
  • Schutzgut Wasser, keine erhebliche Beeinträchtigung: im Deponiebetrieb Ableitung von Sickerwasser über abgedichtete Deponiesohle in Auffangbecken und Überlauf in Vorfluter (ggfs. abfallrechtliche Anpassungen im Genehmigungsverfahren erforderlich); im rekultivierten Zustand hohe Evaporationsrate angestrebt
  • Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein klimaökologischer Wirkraum zuordenbar, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation zu erwarten
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz: der B-Plan legitimiert den Verlust eines FFH-Lebensraums (FFH-LRT 6510, Erhaltungszustand C), der durch Neuschaffung adäquater Lebensräume im nahen Umfeld funktional ausgeglichen wird; unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter Maßnahmen (Regelung des Deponiebetriebes) ergeben sich keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG
  • Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: geplanter Deponiekörper fügt sich weitgehend in Geländetopographie, geplante Randbepflanzung, Einbindung des Deponiekörpers in Landschaft durch „Deponiewald“
  • Schutzgut Mensch, unerhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen, Gebiet ohne Erholungsfunktion
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt
  • Schutzgebiete: keine Schutzgebiete n. BNatSchG oder SWG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des in ca. 350 bzw. 500 m nordöstlicher Entfernung zum Geltungsbereich liegenden Teilfläche des NATURA 2000-Gebietes „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301)
  • externe Ausgleichsmaßnahmen: Entwicklung von Magergrünland als multifunktionale Maßnahme zur Abwendung eines Biodiversitätsschadens (FFH-LRT-Entwicklung) und zum Ausgleich des Bilanzdefizites n. der Eingriffsregelung

• 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; Formulierung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: fb3@illingen.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Illingen, den 02. November 2022
gez. Dr. Armin König
Bürgermeister