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Ausgabe 46/2024
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Vortrag „Neues zum Erwachsenenvertretungsrecht (Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretungsrecht)“ wurde im Illinger Rathaus angeboten

Martin Eisenbeis vom SKFM Neunkirchen

Martin Eisenbeis vom Sozialdienst Kath. Männer und Frauen (SKFM) klärte auf

Vortrag „Neues zum Erwachsenenvertretungsrecht (Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretungsrecht)“ wurde im Illinger Rathaus angeboten

Für die Organisatorin Elke Schleppi vom Fachbereich 4 der Gemeinde Illingen war es eine große Freude zu diesem Vortrag wieder viele interessierte Besucher:innen im historischen Sitzungssaal des Rathauses begrüßen zu können. Ihr war es ein besonderes Anliegen ältere Menschen zu diesen wichtigen Vortragsthemen und den gesetzlichen Neuerungen aufzuklären. So freute sie sich, wieder den überaus kompetenten und erfahrenen Referenten Martin Eisenbeis vom SKFM Neunkirchen als Vortragenden begrüßen zu können. Vielen Gästen ist Martin Eisenbeis schon aus seinen langjährigen Sprechstunden im Rathaus zu den Themenfeldern Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen bekannt. Und sie wissen seinen kompetenten Rat zu schätzen.

Im Vortrag wurde informiert, dass volljährige Menschen sich in aller Regel nur selbst rechtlich vertreten, das heißt, rechtsverbindliche Entscheidungen in eigenen Angelegenheiten treffen können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine solche Vertretung aussehen kann, wenn der/die Betroffene aufgrund schwerer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann. Dieser Fragestellung ging der Referent nach.

Zunächst informierte er die Gäste ausführlich zum neu eingeführten sog. Ehegattenver-tretungsrecht. Dies ist ein neues Gesetz welches im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist und seit dem 01.01.23 seine Anwendung findet. Hier bezieht sich die Vertretung von Ehegatten auf medizinische Notfallsituationen. Auch die rechtliche Vertretung in Angelegenheiten, die als Folge dieser Notfallsituation geregelt werden müssen sind umfasst. Diese Ehegattenvertretung ist maximal für 6 Monate möglich, dann greifen andere Regelungen.

Die Vorsorgevollmacht stellt eine weitere Möglichkeit der rechtlichen Vertretung dar. Eingehend erläuterte Martin Eisenbeis alles Wichtige und Wissenswerte dazu wie z.B. Umfang der Vollmacht, wann notarielle Form angezeigt ist, öffentliche Beglaubigung, Widerruf u.ä.. Insbesondere wies er darauf hin, hier nur eine Person oder auch mehrere Personen zu wählen, die das absolute persönliche Vertrauen genießen. Denn diese Person oder Personen werden von niemandem kontrolliert.

Danach beleuchtete der Referent umfassend das Thema Betreuung. Zum einen ging es darum, wann eine solche eingerichtet werden kann bzw. sollte, aber auch wer eine Betreuung anregen darf, wo diese eingerichtet wird (zuständiges Betreuungsgericht), was im Vorfeld an Gesprächen mit Behördenvertretern (z.B. Betreuungsbehörde beim jeweiligen Landkreis) zu regeln ist und vieles mehr. Er wies auch noch darauf hin, dass die betreute Person geschäfts- und handlungsfähig bleibt und dass alle 7 Jahre vom Gericht geprüft wird, ob eine Betreuung noch erforderlich ist.

Abschließend ging er auch noch auf das Themenfeld Patientenverfügung ein. Herr Eisenbeis informierte, dass damit der Patientenwillen zu medizinischen Maßnahmen seinen Ausdruck findet. Die Verfügung richtet sich dabei an Angehörige, Bevollmächtigte, Betreuer und Behandlungspersonal und sagt aus, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Lebens- bzw. Behandlungssituation vorgenommen, unterlassen oder eingestellt werden sollen.

Jederzeit hatten die Anwesenden Gelegenheit Fragen zu stellen und sich mit dem Referenten auszutauschen. Ebenso konnten sie sich für den nächsten und zugleich letzten Sprechstunden-Termin in diesem Jahr im Rathaus am 28.11.24 eintragen (es sind noch Terminvereinbarungen möglich unter Tel. 06825/409126 –Frau Schleppi)

Nach diesem sehr gelungenen Vortrag übernahm Elke Schleppi gerne die Verabschiedung der Gäste. Sie überreichte im Namen der Gemeinde Illingen, des Seniorenbeirats und der VHS Illingen e.V. ein Weinpräsent an Martin Eisenbeis und bedankte sich beim Referenten für den sehr praxisnahen und überaus kompetenten Vortrag. Sie wies darauf hin, dass noch ausführliches Infomaterial zum Mitnehmen bereitliegt. Ebenso besteht jederzeit die Möglichkeit persönlich mit Herrn Eisenbeis und/oder seinen Kolleginnen in der Beratungsstelle Neunkirchen in Kontakt zu treten.

Hier noch die Kontaktdaten: SKFM Neunkirchen, Tel. 06821 - 13940, Email:betreuungsverein@skfm-nk.de