Titel Logo
Illinger Seiten
Ausgabe 46/2025
>> amtliche bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kinder- und Jugendsatzung

Erlass einer Satzung zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie zur Bestellung einer oder eines Kinderbeauftragten in der Gemeinde Illingen

(Kinder- und Jugendsatzung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06. November 2025 den Erlass einer Satzung zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie zur Bestellung einer oder eines Kinderbeauftragten in der Gemeinde Illingen (Kinder- und Jugendsatzung) beschlossen.

Die Satzung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Illingen, den 07. November 2025

Der Bürgermeister
Gez. Andreas Hübgen