Titel Logo
Illinger Seiten
Ausgabe 46/2025
>> amtliche bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmungsverfügung

Bekanntmachung

Widmungsverfügung

für öffentliche Flächen im Ortsteil Wustweiler in der Gemeinde Illingen.

Die nachfolgend aufgeführten Flächen im Gemeindegebiet Illingen werden auf Beschluss des Gemeinderates Illingen vom 6. Novemer 2025 für die öffentliche Nutzung gemäß § 6 Absatz 1 des Saarländischen Straßengesetzes (SaarlStrG) vom 7.12.1964 (Amtsblatt. 64,117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.10.1977 (Amtsbl. 77,969) zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsblatt. I S. 2629) öffentlich gewidmet.

Ortsteil Wustweiler

Straßenbezeichnung „Am Seelbach“

Flurstücke

Gemarkung Wustweiler, Flur 7, Flurstücke Teilflächen aus den Parzellen 280/10 und 264/15 sowie Flur 7 Flurstück 259/6. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. Die zur Widmung anstehende Fläche ist planerisch schraffiert dargestellt.

Begründung

Die vorgenannten Flächen sind Flächen, die im Eigentum der Gemeinde Illingen stehen. Die Widmung ist zur Begründung der Eigenschaft einer öffentlichen Fläche notwendig, da durch sie sowohl für die Gemeinde als Straßenbaulastträger als auch für die Allgemeinheit, insbesondere Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und Pflichten begründet werden. Mit der Widmung erhalten die Flächen den Charakter einer öffentlichen Einrichtung.

Die Straße „Am Seelbach“ wird für den Gemeingebrauch für jedermanns Nutzung im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften für den Straßen- und Fußgängerverkehr freigegeben. Sie wird zur Nutzung mit Kraftfahrzeugen und für die Nutzung durch Fußgänger hiermit durch Vollzug der Widmungsverfügung öffentlich gewidmet und erhält den Charakter einer Gemeindestraße i.S. des § 3 Absatz 1 Nr. 3 SaarlStrG.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Illingen, Hauptstraße 86, 66557 Illingen einzureichen.

Illingen, den 7. November 2025
Andreas Hübgen
Bürgermeister