Aufgrund § 16, Satz (1) der Satzung des Zweckverbandes „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2014 (Amtsblatt des Saarlandes S. 99), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsblatt I, S. 2629), in Verbindung mit § 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsblatt I, S. 2629), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) in ihrer Sitzung am 06.11.2024 den Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss weist folgendes Ergebnis aus:
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 424.217,06 €
dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf — 424.217,06 €
dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — 0,00 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 286.506,68 €
den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 414.008,00 €
dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit — -127.501,32 €
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 438.642,60 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 490.551,43 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit — -51.908,83 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 0,00 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 7.411,48 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit — -7.411,48 €
Somit ergibt sich ein Jahresergebnis von — 0,00 €.
Prüfungsurteil des Abschlussprüfers
Wir haben den Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord, Schiffweiler für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Rechenschaftsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) des Saarlandes und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung verantwortliche Verbandsversammlung für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts, der in allen Belangen den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Rechenschaftsbericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
Die Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses gelten gleichermaßen für die Prüfung des Rechenschaftsberichts.
Offenlegung
Der Jahresabschluss 2022 und der Prüfungsbericht ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 09.12.2024 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des ZV LIK.Nord, Bahnhofstraße 17, 66578 Schiffweiler zur Einsichtnahme öffentlich aus.