Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119) in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert, hat der Gemeinderat der Gemeinde Illingen in der Sitzung am 14. November 2024 folgende Satzung beschlossen:
| 1. | Die Gemeinde Illingen weist in ihrem derzeit gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2005 eine geplante Gewerbebaufläche „GE Humes Kreuz“ in der Gemarkung Uchtelfangen planerisch aus. Bei dieser Fläche handelt es sich um die einzig noch verbliebene potenzielle Gewerbefläche in der Gemeinde Illingen. Die Fläche liegt infrastrukturell sehr günstig gelegen an der BAB 1. Im Zuge einer möglichen Entwicklung sollen zeitnah vorbereitende Untersuchungen veranlasst werden. |
| 2. | Der Erlass einer Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht an diesen Flächen liegt im Wohl der Allgemeinheit i. S. des § 24 Absatz 3 BauGB. Die Gewerbefläche „Humes Kreuz“ ist für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde hinsichtlich der Schaffung neuer Arbeitsplätze von großer Bedeutung. |
Das Gebiet in dem der Gemeinde Illingen ein Vorkaufsrecht zusteht, umfasst folgende Parzellen in Flur 12 der Gemarkung Uchtelfangen:
14/5,14/6, 296/17,18/1, 301/20, 22/1, 240/23, 241/26, 27/1, 29, 30/1, 33/1, 34, 212/35, 213/35, 214/35, 36, 37, 38/1, 39/1, 41, 42/1, 43/1, 185/44, 45/1, 250/46, 251/47, 48, 219/49, 417/49, 174/1, 173/1, 388/171, 167/12, 167/11, 380/166, 164/1, 375/164, 160/1, 364/159, 157/1, 154/1, 153/1, 152/1, 151/1, 150/1, 149/1, 148/1, 148/5, 148/9, 146/1, 145/1, 144/1, 143/1, 142/1, 142/4, 141/1, 141/4, 139/1, 138/1, 137/1, 136/1, 136/4, 134/1, 133/1, 132/1, 124/1, 145/6
Der Geltungsbereich der Satzung ist auch dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.